Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Menschenrechte
Als Unternehmen der regionalen Daseinsvorsorge sind menschenrechtliche Fragestellungen, vordergründig betrachtet, nicht wesentlich.
Die Stadt Münster darf sich bereits seit dem Jahr 2011 „FairtradeStadt Münster“ nennen. Der Titel wird an Kommunen vergeben, die sich in besonderer Weise für den Fairen Handel einsetzen. Die AWM setzen in diesem Zusammenhang seit 2017 auf fair gehandelte Dienst- und Schutzkleidung.
Im kommenden Berichtszeitraum werden mögliche menschenrechtliche Bezüge näher untersucht. Ein Beispiel ist die stoffliche und thermische Verwertung der Abfälle, die eine nicht-nachhaltige Entsorgung in Entwicklungsländern verhindert.
Risiken und negative Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte werden aufgrund der regionalen Ausrichtung nicht gesehen.