Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Die Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie der Gesundheits- und Bildungsstand der Menschen in den Anbauländern sind Herausforderungen bei der Arbeit mit Kaffee. Zudem können sozioökonomische sowie politische Faktoren in den Exportländern Risiken für die Einhaltung der Menschenrechte bergen. Der Unternehmenskodex von ETTLI enthält Regelungen zur Einhaltung grundlegender Menschenrechte. Er wurde auf Basis der Prinzipien des UN Global Compact ausgearbeitet und ist für alle Mitarbeiter von ETTLI, alle Zulieferer sowie alle Geschäftspartner einschließlich deren Mitarbeiter gültig. Die Vereinbarung wird von allen ETTLI-Mitarbeitern sowie den Zulieferern und Geschäftspartnern unterzeichnet. Weiterhin stützt sich das unternehmerische Handeln von ETTLI auf die Internationale Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen.
Bei der vorliegenden Erklärung handelt es sich um die erste Nachhaltigkeitsberichterstattung von ETTLI. Im Zuge dessen wurden konkrete Ziele ausgearbeitet, die künftig verfolgt werden. Eine Übersicht über die Unternehmensziele wird in Kriterium 3 gegeben. Es liegen noch keine quantifizierbaren Ergebnisse vor, über die rückblickend berichtet werden kann.