Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Die ILB als Arbeitgeberin
Die ILB ist im Wesentlichen in Brandenburg tätig. Sie hält die Menschenrechte ein und beachtet alle diesbezüglichen Vorschriften und Gesetze, wie etwa zu Arbeitszeiten und zum Arbeitsschutz. Weitere Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Manteltarifvertrag für das private Bankgewerbe und öffentliche Banken.
Die ILB als Brandenburger Förderbank
Für die ILB-Förderprogramme sowie das Treasurygeschäft gelten seit 1.1.2022 die ILB-Ausschlussliste, die unter anderem Finanzierungen und Investitionen ausschließt, die gegen die Menschenrechte verstoßen. Aufgrund ihrer regionalen Fokussierung auf Brandenburg ergeben sich aus der ILB-Geschäftstätigkeit keine negativen Auswirkungen mit Bezug auf die Menschenrechte. Insofern wurden keine weiteren Maßnahmen und Ziele zur Einhaltung von Menschenrechten formuliert.
Die ILB als Bezieherin von Waren und Dienstleistungen
Die ILB fällt nicht unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Sie achtet bei ihren Vergaben und Beschaffungen dennoch auf die Einhaltung der Menschenrechte. Als öffentliches Unternehmen unterliegt die ILB den Vorgaben des europäischen Vergaberechts bzw. des Brandenburgischen Vergabegesetzes, das seit 2021 auch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Vergabe von Aufträgen vorschreibt. Die ILB überprüft grundsätzlich vor Beauftragung die Lieferanten auf die Einhaltung der Verpflichtungen hinsichtlich Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen. Wenn die Lieferanten keine entsprechenden Nachweise führen, kommt eine Geschäftsbeziehung in der Regel nicht zustande. Wo immer es möglich ist, arbeitet die ILB mit regionalen Lieferanten zusammen.