17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Verantwortliches Verhalten gegenüber der Gesellschaft, den Kunden, den Lieferanten und Geschäftspartnern sowie gegenüber den Gesellschaftern und der Stadt Ingolstadt, ist für die GWG Ingolstadt eine Selbstverständlichkeit. Das Unternehmen ist ausschließlich regional in Ingolstadt und Umgebung tätig und bedient keine globale Wertschöpfungskette. Somit ist sichergestellt, dass die Geschäftstätigkeit dem deutschen Gesetz und dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland unterliegt. Im Zuge der Ausschreibungsverfahren zur Vergabe von Bauleistungen verpflichtet die Gesellschaft die Subunternehmen und Zulieferer zur Einhaltung der gesetzlichen Regelungen in Bezug auf Lohntarife, Arbeitsbedingungen und Schwarzarbeit, inklusive grenzüberschreitender Leistungen.

Derzeit gibt es keinen Anlass neue Ziele oder Maßnahmen zu setzen. Aus der Geschäftstätigkeit des Unternehmens ergeben sich keine Risiken oder negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte.

Die GWG Ingolstadt führt ein klassisches Risikomanagement. Dieses soll auf die Kriterien und Indikatoren des DNK erweitert werden. Es wird davon ausgegangen, dass der Bereich Menschenrechte im nächsten Berichtsjahr ins Risikomanagement integriert wird.