17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die Achtung der Menschenrechte ist für uns und unsere Partnerunternehmen eine Selbstverständlichkeit. Wir üben unsere Geschäftstätigkeit stets im Einklang mit Artikel 1 des Grundgesetzes sowie der europäischen Menschenrechtskonvention aus. Durch unsere ausschließlich nationale Tätigkeit und hier geltendes und angewandtes Recht, stufen wir die Gefährdung von Menschenrechten durch unsere Geschäftstätigkeit als geringes Risiko ein. Auch in unserer Mandantschaft schätzen wir dieses Risiko als gering ein, da auch sie grundsätzlich national ansässig ist und sich an deutsches bzw. europäisches Recht halten muss.  

 
Im Rahmen des IT-Lieferantenmanagements werden auch Nachhaltigkeitsberichte berücksichtigt. Gleichzeitig werden aber mittelständische Lieferanten, die aufgrund ihrer Größe nicht über ein standardisiertes Nachhaltigkeitsmanagement oder -berichtswesen verfügen, nicht benachteiligt. Weitere Regelungen z.B. zur Lieferkette sind derzeit nicht installiert.

Insoweit existieren keine besonderen Zielsetzungen.