17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Der EAD ist ein Eigenbetrieb der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Sitz in Deutschland. Die Aufgaben beziehen sich auf die regionale Daseinsvorsorge. Es gilt das hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz. Nachhaltigkeitsbezogene Schulungen thematisieren menschenrechtliche Aspekte im Bereich des Einkaufs und der Vergabe (vgl. Kriterium 16).

Im Rahmen der führungsbezogenen Compliance wurden die Vorgaben des UN Global Compact beachtet. Der Stadtkonzern erwartet von seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Führungskräften, Lieferanten und Geschäftspartnern, sich zu einem Katalog von Grundwerten aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Nachhaltigkeit und Korruptionsbekämpfung zu bekennen, sie zu unterstützen und innerhalb ihres Einflussbereichs in die Praxis umzusetzen.

Bei Ausschreibungen des EAD hat jedes Unternehmen eine Erklärung zur Kampagne der Wissenschaftsstadt Darmstadt „Aktiv gegen Kinderarbeit" zu unterzeichnen.

Ziel ist es, die nachhaltigkeitsbezogenen Schulungen zu menschenrechtlichen Aspekte im Bereich des Einkaufs und der Vergabe in den kommenden Jahren weiter zu intensivieren. Zudem sollen die geschilderten Strategien und Maßnahmen verstetigt und auf dem hohen Niveau aufrechterhalten werden.

Risiken sind aufgrund der genannten Rahmenbedingungen und Vorkehrungen nicht erkennbar.