17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die compreneur verurteilt Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung. Die compreneur ist ausschließlich in Deutschland, den Niederlanden und Belgien tätig. Als Beratungsunternehmen enthält das Kerngeschäft keine internationalen Lieferketten oder Güterströme. Daher erfolgt keine gesonderte Prüfung. 
Es ist unser ausgesprochenes Ziel Büromaterialien sowie EDV-Geräte zu nutzen und anzuschaffen, die keinerlei Menschenrechtsverletzungen in ihrer Lieferkette aufweisen. Um dies einzusteuern, werden in 2020 Gespräche mit dem IT-Dienstleister geführt um etwaige Menschenrechtsverletzungen im Rahmen der Anschaffung von EDV und IT Geräten ausschließen zu können. Ein Zeitrahmen für die Zielerreichung ist nicht festgelegt, da die Analyse der Beschaffung gemeinsam mit unserem IT-Dienstleister erfolgt. Für sonstige Büromatrialien orientieren wir uns an anerkannten Gütesiegeln.

Eine Zielerreichung kann derzeit noch nicht berichtet werden.

Etwaige Risiken, die sich aus unseren regionalen Dienstleistungen ergeben und negative Auswirkungen auf Menschenrechte haben, sind uns nicht bekannt. Eine internationale Lieferkette gibt es nicht. Wir arbeiten ausschließlich mit regional agierenden Unternehmen zusammen, die nationalem und europäischem Recht unterliegen. Wir informieren uns vor jeder neu entstehenden Partnerschaft ausführlich über die Unternehmen und vertrauen auf die Integrität unserer Partner. Sollte widererwarten bekannt werden, dass ein Partner Menschenrechte verletzt, würde die Zusammenarbeit beendet. Einen solchen Fall hat es seit Gründung nicht gegeben.