17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die Geschäftstätigkeiten der Catella Real Estate AG erfolgen in der Regel innerhalb der Europäischen Union. Die Europäische Menschenrechtskonvention schafft einen völkerrechtlich verbindlichen Grundrechteschutz um Menschenrechte sowohl im privaten als auch im beruflichen Umfeld zu wahren, wie beispielsweise das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung.
Die Catella Real Estate AG selbst beschäftigt ausschließlich Mitarbeiter in Deutschland. Damit sind sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber an die in Deutschland geltenden Regularien und darüber hinaus an die unternehmenseigene „Human Resources Policy“ gebunden. Tätigkeiten außerhalb Deutschlands werden von Dienstleistungsunternehmen durchgeführt, mit denen in der Regel langfristige Kooperationsverträge bestehen.
Aus diesen Gründen können Menschenrechtsverstöße im Wesentlichen ausgeschlossen werden, weshalb bisher keine Erarbeitung expliziter Zielsetzungen für die Einhaltung von Menschenrechte notwendig war.   

Es bestehen keine Risiken aus der Geschäftstätigkeit, die Menschenrechtsbelange betreffen würden. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sind an die in Deutschland geltenden Regularien und an die speziell für die Catella Real Estate entwickelte „Human Resources Policy gebunden.
Darüber hinaus halten sich alle Mitarbeiter der Catella Real Estate AG an den „Code of Ethics“, der von unserem schwedischen Mutterunternehmen Catella AB verfasst und kommuniziert wurde. Die Richtlinien des „Code of Ethics“ müssen von jedem Mitarbeiter beiliegend zu seinem Einstellungsvertrag gegengezeichnet werden und im weiteren Verlauf der Beschäftigung jährlich erneut unterzeichnet werden. Darüber hinaus ist aktuell in Planung für alle Mitarbeiter und Führungskräfte regelmäßig Schulungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) durchzuführen, um die Mitarbeiter für das Thema Diskriminierung und Toleranz zu sensibilisieren.