Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Uns ist klar, dass sich unser Handeln sowohl positiv als auch negativ auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Menschen auswirken. Neugierig, wie wir Verantwortung für die globalen Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit und Geschäftsbeziehungen übernehmen können, haben wir als kleinstes Unternehmen an der der Qualifizierungsmaßnahme „Fit für den NAP“ des UN Global Compact Netzwerks in 2018 teilgenommen. Aktuell müssen wir aufgrund unserer Unternehmensgröße von unter 500 Beschäftigten die Anforderungen des Nationalplan Menschenrechte und Wirtschaft der Bundesregierung (NAP) offiziell noch nicht erfüllen. Unser Selbstverständnis und unsere Position in der Wertschöpfungskette erforderten die Auseinandersetzung mit relevanten Menschenrechtsthemen. Nicht zuletzt wird das für Kunden aus dem öffentlichen Sektor zunehmend ausschreibungsrelevant. Menschenrechtliche Sorgfalt (Due dilingence) betrachten wir in unserem Unternehmen risikobasiert und integriert in unser stakeholderbasiertes CSR-Konzept.
Es wurde eine Risiko-Lücken-Analyse zur Ermittlung tatsächlicher und potentielle nachteiliger Auswirkungen auf Menschenrechte durchgeführt. Der nächste Schritt ist die Konzeption eines kontinuierlichen Prozess zum Monitoring und Kommunikation entsprechender Maßnahmen, Abhilfe- und Beschwerdemechanismen aufbauen. Dieses komplexe und interdisziplinäre Thema werden wir erst mittel- bis langfristig lösen können.
Im Fokus aktueller Maßnahmen stehen insbesondere unsere Beschäftigten sowie die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette.
Für die Beschäftigten in unserem Unternehmen können wir zum jetzigen Zeitpunkt die Einhaltung von Menschenrechten garantieren (s. Kriterium 14 - Arbeitnehmerrechte).
Schwieriger fällt uns dies in der vorgelagerten Lieferkette. Wir versuchen uns derzeit über Selbstauskünfte unserer direkten Lieferanten und einen Supplier Code of Conduct so gut es geht abzusichern. Diese nimmt Bezug auf die wesentlichen Risiken, die sich aus unserer Geschäftstätigkeit, aus Geschäftsbeziehungen und unseren Produkten ergeben. Für den Fall, dass der Supplier Code of Conduct nicht eingehalten wird, droht dem Lieferanten im schlimmsten Fall die Kündigung der Geschäftsbeziehung. Mittelfristig werden wir sowohl direkte als auch indirekte Lieferanten und Hersteller überprüfen. Insgesamt gehen wir produktbezogen vor und überprüfen alle Bauteil-Lieferanten auf soziale und ökologische Aspekte. Als Bezugsgröße setzen wir den Umsatzanteil des Lieferanten am Produkt in Relation.
Unser Ziel ist es, bis 2021 die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen ITK-Beschaffung umfänglich zu erfüllen (vgl. Kriterium 14 - Arbeitnehmerrechte).
In der nachgelagerten Wertschöpfungskette steht Dual Use im Fokus der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht unseres Unternehmens. Die Exportkontrolle umfasst auch Industriegüter, die eine Ausfuhrgenehmigung brauchen, weil sie sowohl zivil aber auch militärisch verwendet werden können. Wir halten uns streng an die gesetzlichen Vorgaben und entscheiden uns im Zweifelsfall auch projektspezifisch nach ethischen Kriterien gegen eine Ausfuhr und damit notfalls auch lieber gegen einen Projektabschluss.