17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die Einhaltung der Menschenrechte ist für RASTING ein essentieller Bestandteil der Geschäftspolitik. Im Falle eines Warenbezugs von Lieferanten aus Risikoländern ist eine Absicherung über den amfori-BSCI-Standard erforderlich (https://www.amfori.org/content/amfori-bsci). Aktuell haben wir keine relevanten Lieferanten.  

Für das Unternehmen gilt das deutsche Gesetz.