Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Die Einhaltung der Allgemeinen Menschenrechte ist in der ZWH und für die ZWH wichtig. Sie leistet als Arbeitgeberin durch das Einhalten der Arbeitszeiten und einer flexiblen Arbeitszeitregelung (s. DNK-Kriterium 14) einen Beitrag zur Wahrung der Menschenrechte. Zudem kümmert sie sich um das Wohlbefinden ihrer Mitarbeitenden, in dem sie ihnen Bio-Obst, Bio-Tee, Wasser und Fairtrade-Kaffee u. v. a. m. zur Verfügung stellt. Risiken, die sich aus der Bereitstellung der Dienstleistungen der ZWH ergeben und möglicherweise negative Auswirkungen auf die Einhaltung der Menschenrechte haben, sind ihr nicht bekannt.
Die ZWH lehnt Diskriminierung in jeglicher Form ab. Daher setzt sie sich für Chancengleichheit für Menschen mit Migrationshintergrund und mit Behinderungen, für Geschlechtergerechtigkeit und gegen Mobbing innerhalb der Belegschaft ein.
An der Wertschöpfungskette der ZWH sind u. a. Fachhändler*innen, Logistikunternehmen, Kund*innen und Entsorgungsunternehmen direkt beteiligt (s. auch DNK-Kriterium 4). Dienstleistungen und Produkte werden sowohl aus der Region Düsseldorf als auch bundesweit bezogen. Die Einhaltung der Menschenrechte seitens ihrer Lieferant*innen und Geschäftspartner*innen überprüft die ZWH durch entsprechende Zertifikate, Gütezeichen und das Sichten von Pressemitteilungen. Bei einem Lieferanten der ZWH für Büromaterial und IT-Zubehör wurden negative soziale Auswirkungen von deren Geschäftstätigkeit auf die Belegschaft festgestellt. Aufgrund dessen hat die ZWH die Geschäftsbeziehungen beendet.
Eine Reflexion zu bisher gesetzten Zielen kann nicht erfolgen, da das der erste Nachhaltigkeitsbericht der ZWH ist. Für das Jahr 2020 und 2021 verfolgt die ZWH das Ziel, den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden stärker zu fokussieren (s. auch DNK-Kriterium 16) und bei der Erstellung von Vertragsvereinbarungen mit den an der Wertschöpfungskette beteiligten Akteur*innen darauf zu achten, dass Hinweise auf die Einhaltung der Allgemeinen Menschenrechte berücksichtigt werden.