Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Die LfA ist ausschließlich in Deutschland tätig, wo ein hoher Menschenrechtsstandard besteht.
Es ist selbstverständlich dass die LfA in allen arbeitsrechtlichen oder personalpolitischen Entscheidung sowie bei Gestaltung der Arbeitsbedingungen die Kernarbeitsnormen der ILO berücksichtigt.
Die LfA legt bei der Konzeption und Umsetzung der Förderprogramme großes Augenmerk darauf, dass Sozialstandards, insbesondere die Menschenrechte, in mitfinanzierten Vorhaben beachtet werden. Die Nachhaltigkeitserwägungen finden Eingang in die entsprechenden Genehmigungsvorlagen für den Vorstand. Finanziert werden Vorhaben des Mittelstands, freier Berufe und von Kommunen, die weit überwiegend (Geschäftsjahr 2017 rd. 97%) in Deutschland durchgeführt werden. Den Einsatz der Fördermittel überwachen die Hausbanken als unsere Vertriebspartner. Die LfA prüft turnusmäßig die Verwaltung der ausgereichten Kredite bei den Hausbanken.
Die LfA veröffentlicht voraussichtlich noch in 2019 Nachhaltigkeitsleitlinien zur Vergabe von Krediten.
Die Zusammenarbeit mit Lieferanten erfolgt unter Beachtung rechtlicher und ethischer Grundsätze einschließlich der Beachtung der Menschenrechte. Besonderen Wert bei der Auftragsvergabe wird auf die Einhaltung sozialer Grundsätze und Standards auf dem Gebiet der Menschenrechte, der Arbeitsnormen, des Umweltschutzes und der Korruptionsbekämpfung gelegt. Als Förderbank des Freistaats Bayern führt die LfA Beschaffungen grundsätzlich unter Einhaltung der engen rechtlichen Vorgaben des Vergaberechts durch. Darüber hinaus werden die Beschlüsse und Bekanntmachungen der Bayerischen Staatsregierung und des Bayerischen Landtags wie beispielsweise der „Equal-Pay-Beschluss“ oder die Bekanntmachung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit beachtet. Ein wichtiges Instrument zur Bewertung der Nachhaltigkeit im Einkauf sind anerkannte Zertifizierungssysteme wie beispielsweise das GEPA-Siegel. Wo immer es möglich ist, arbeitet die LfA mit regionalen Lieferanten zusammen.
In Planung ist ein Verhaltenskodex für Lieferanten, dessen Anforderungen und Grundsätze wesentlicher Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen ihnen und der LfA werden sollen.