Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Auch unsere Lieferanten sind Teil unserer Nachhaltigkeitsstrategie. Eine eigens für die Auswahl neuer Lieferanten beziehungsweise für die Bewertung bestehender Lieferantenbeziehungen entwickelte Einkaufsrichtlinie regelt die Geschäftsbeziehungen. Auf der Basis dieser Richtlinie, die sich an den Prinzipien des UN Global Compact orientiert, verpflichten wir sämtliche Lieferanten, die geltenden Menschenrechte und Arbeitsnormen einzuhalten, die Besonderheiten des Umwelt- und Klimaschutzes zu beachten sowie zur Korruptionsbekämpfung beizutragen.
Wir behalten uns gegenüber unseren Lieferanten das Recht vor, die Einhaltung der Kriterien unserer Einkaufsrichtlinie unangekündigt zu überprüfen und die Geschäftsbeziehung zu beenden, falls die Nachhaltigkeitskriterien durch einen Lieferanten nicht bzw. nur unzulänglich erfüllt werden.
Unser Ziel ist es, ausschließlich Lieferanten einzusetzen, die nachweislich alle oben genannten Arbeitsnormen einhalten. Die Prüfung ist teilweise schwierig, weshalb wir dieses Ziel konsequent verfolgen, aber nur schrittweise umsetzen können.
Besondere branchen- oder unternehmensspezifische Risiken im Hinblick auf Menschenrechtsverletzungen sehen wir nicht.