17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Wir haben uns eine vollständige Betrachtung aller Nachhaltigkeitsaspekte entlang der Wertschöpfungskette als Ziel gesetzt und sind uns unserer Verantwortung hinsichtlich der sozialen Verantwortung bewusst. 

Mit einer Zertifizierung unserer Hauptlieferanten in Risikoländern nach den Standards der amfori BSCI  stellen wir sicher, dass diese Ihrer Verantwortung im Umgang mit Menschen und Umwelt nachkommen und dort sozialverträgliche Produktionsbedingungen gefördert werden. Im Jahr 2019 ist es nach intensiven Anstrengungen gelungen, alle Hauptlieferanten zu zertifizieren.

Die Auditierung erfolgt über den TÜV Rheinland, ein akkreditiertes, unabhängiges, Unternehmen.

Zudem werden seit März 2019 alle Lieferanten mit einem Liefervolumen von über 100.000,- Euro p.a. zu einer Selbstverpflichtungserklärung zum unternehmenseigenen Code of Conduct aufgefordert, der Standards zu Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsvermeidung festlegt.

Damit unterliegen Lieferanten mit über 95% unseres Gesamteinkaufsvolumens höchsten internationalen Umwelt- und Sozialstandards.

Im wesentlichen können sich aus der Geschäftstätigkeit der TOPSTAR GmbH nur im Bereich der Beschaffung Risiken oder negative Auswirkungen auf die Menschenrechte ergeben. Insbesondere bei Lieferanten aus Riskioländern sehen wir hier Handlungsbedarf, dem wir mit bereits genannten Maßnahmen gerecht werden.

Für die Einhaltung der Menschenrechte am Unternehmensstandort in Langenneufnach ergeben sich keine spezifizierten Zielsetzungen. Hier gelten höchste nationale und europäische Normen und Standards, die selbstverständlich in sämtlichen Bereichen zur Anwendung kommen.