Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
In der AWI-Nachhaltigkeitsrichtlinie verpflichtet sich das AWI dazu, neben der Wirtschaftlichkeit in allen Phasen des Vergabeverfahrens auch soziale und umweltbezogene Aspekte zu berücksichtigen. Im Rahmen der Leistungsbeschreibung werden entsprechende Kriterien an Lieferanten vermittelt und anschließend über die Eignungs- und Wertungskriterien in die Vergabeentscheidungen einbezogen. Menschenrechtsaspekte werden bei einzelnen Ausschreibungen beispielsweise in Form der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) oder durch Fair-Trade-Siegel in die Bewertung mit einbezogen. Konkrete Standards für alle Vergaben oder konkrete Zielsetzungen gibt es bisher nicht.
Eine systematische Ermittlung von wesentlichen Risiken in Bezug auf Menschenrechte wurde nicht durchgeführt.