17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Für die Einhaltung der Menschenrechte ist die Geschäftsleitung in enger Zusammenarbeit mit der Personalabteilung sowie dem Betriebsrat zuständig. 

Für uns als Genossenschaftsbank, die in der Region wirkt, ist die Achtung der Menschenrechte und der Ausschluss der Zwangs- und Kinderarbeit selbstverständlich. Auch verfügen wir über keine internationale Lieferkette. An allen Geschäftsstandorten halten wir die Menschenrechte ein und zahlen mehr als den Mindestlohn. Wir vergeben eigene Aufträge, wenn es möglich ist, an Unternehmen und Handwerker aus unserem Geschäftsgebiet. Inwieweit sich diese Unternehmen in ihrer Lieferkette der Wahrung der Menschenrechte verpflichten, wird derzeit von uns nicht geprüft. 
 
Aus diesen Gründen planen wir hierbei keine weiterführenden Konzepte und es liegen auch keine Risiken vor.