Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Für uns ist die Achtung der Menschenrechte sowie die Verhinderung von Zwangs- und Kinderarbeit essentieller Bestandteil des unternehmerischen Denkens und Handelns. Auch in der Lieferkette achten wir stets auf die Einhaltung der Regelungen. Diese Grundhaltung ist in unserem Verhaltenskodex verankert (siehe
Verhaltenskodex Art. 5.6): „DATEV achtet die international anerkannten Menschenrechte und lehnt menschenunwürdige Praktiken, wie z. B. Zwangsarbeit oder Kinderarbeit ab. Mit Unternehmen und Institutionen, die solche Praktiken anwenden oder zulassen, arbeitet DATEV nicht zusammen. DATEV erwartet, dass unsere Zulieferer international geltende soziale Standards einhalten."
Der Beschaffungsraum von DATEV befindet sich im Wesentlichen innerhalb der Europäischen Union. Dort gelten die deutschen bzw. europäischen Gesetze und Normen, die unter anderem die Mindeststandards zur Einhaltung der Menschenrechte festlegen. Alle Lieferanten werden im Vertragsverhältnis mit uns durch die Integritätsklausel dazu verpflichtet, diese gesetzlichen Regelungen einzuhalten. Ferner wird über eine nachhaltige Beschaffungspolitik und gezielte Lieferantenauswahl die Einhaltung der gültigen Gesetze und Menschenrechte sichergestellt.
Beschaffungsvorgänge, für die europäisches Recht keine Anwendung findet, werden über spezielle Vertragspassagen individuell mit dem Zulieferer vereinbart. Ein geringes Restrisiko besteht bei Beschaffungen, die einen Bezug über Importeure aus Fernost beinhalten. Dies lässt sich jedoch vernachlässigen, da die Anzahl der Vorgänge gering ist.
Um die Wahrung der Menschenrechte über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus zu sichern, ergreifen wir weitere Maßnahmen. Zum einen bekennt sich unser Zentraleinkauf zu den Ethikleitlinien des BME (Bundesverband für Materialwirtschaft und Einkauf e. V.) und weist Lieferanten in vorvertraglichen Gesprächen auf die besondere Bedeutung von gesellschaftlichen Standards hin.
Zum anderen wird im Rahmen der Möglichkeiten des Zentraleinkaufs die Einhaltung von Menschenrechten und sozialen Standards durch ein Netz von Einzelaktionen gewährleistet. Zu diesen Aktionen zählt unter anderem die Überprüfung, ob Dienstleistungen an Inklusionsbetriebe vergeben werden können. Beispielsweise werden die Grünanlagenpflege an den Nürnberger DATEV-Standorten oder die Rücknahme von ausgesonderter PC-Hardware von Inklusionsbetrieben durchgeführt. Dies spiegelt wider, dass bei der Auftragsvergabe neben Lieferzeit und Preis auch soziale Gesichtspunkte eine entscheidungsrelevante Größe für uns bilden.
Weitere Aktionen sind Rückwärtskalkulationen, um die Einhaltung von Mindestlöhnen sicherzustellen, sowie der Bezug von nach bestimmten Richtlinien gekennzeichneten Produkten von zertifizierten Lieferanten.
Ein erkennbares Risiko in unserer Lieferkette hinsichtlich der Menschenrechte besteht nicht. Da wir das Risiko für Verstöße gegen Menschenrechte sowie Zwangs- und Kinderarbeit als sehr niedrig einschätzen, sehen wir die Formulierung von dazugehörigen separaten Zielen nicht als notwendig an. Die getroffenen Maßnahmen in Kombination mit überwiegend im europäischen Wirtschaftsraum bezogenen Produkten regeln Mindeststandards ausreichend. Außerhalb Europas kommen separate Vertragsformulierungen zum Einsatz, um eventuell vorhandene Lücken, welche gesetzlich nicht geregelt sind, zu schließen. Erlangt der Zentraleinkauf dennoch Kenntnis von nicht sozialkonform hergestellten Produkten, werden umgehend Maßnahmen eingeleitet. Durch eine Mehrlieferantenstrategie ist eine schnelle Reaktion möglich.