Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Die Achtung der Menschenrechte, sowie die Verhinderung von Kinder- und Zwangsarbeit gehören zum Selbstverständnis und den Grundwerten der VR Bank SWW eG, so dass sie Kinder- und Zwangsarbeit entschieden ablehnt. Als Genossenschaftsbank, die im Dienst ihrer Mitglieder steht und regional verankert ist, liegt der Fokus der Geschäftstätigkeit auf der Region Südliche Weinstraße und dem Wasgau. Aufträge vergibt die Bank vornehmlich an ortsansässige kleine und mittlere Unternehmen. Daher ist eine Unternehmensleitlinie zur Achtung der Menschenrechte derzeit entbehrlich.
Zu den Dienstleistern und Lieferanten aus der Region, die zugleich Mitglied und Kunde der Bank sind, pflegt die Bank größtenteils langjährige Geschäftsbeziehungen. Mit hundertprozentiger Sicherheit kann die Bank allerdings nicht ausschließen, dass auch Materialien oder Produkte, wenn auch nur in sehr geringen Mengen, aus Ländern eingesetzt werden, die in den Herkunftsländern unter inakzeptablen Bedingungen abgebaut bzw. produziert werden.
Die Hauptzulieferer wurden bisher nicht zu Menschenrechten geschult. Die Prozesse, die bei dem Zulieferer die Einhaltung der Menschenrechte sicherstellen, sind unter dem Leistungsindikator GRI SRS-414-2 aufgeführt. Da es noch keine Konflikte im Berichtszeitraum gab, wurden bisher keine Maßnahmen für den Konfliktfall bzw. Konzepte zur Wiedergutmachung erarbeitet.
Da sich das Kerngeschäft der Bank auf die Beratung der Mitglieder und Kunden bezieht, ist die Bank von Lieferkettenrisiken, wie sie etwa im produzierenden Gewerbe auftreten, nicht direkt betroffen. Insofern bewertet die VR Bank SWW eG das Risiko als gering.
Mit der Einführung der Einkaufs- und Beschaffungsrichtlinien (vgl. Kriterium 4) sollen künftig sowohl die ökologischen als auch die sozialen Kriterien unter Berücksichtigung des Regionalitätsprinzips verstärkt in den Beschaffungsprozess aller Güter und Dienstleistungen, die zum Erhalt des Geschäftsbetriebs notwendig sind, integriert werden. Die Einkaufs- und Beschaffungsrichtlinien wurde im Jahr 2019 erarbeitet. Die Fertigstellung und Verprobung erfolgt im Jahr 2020 und findet seitdem Anwendung bei Prozessen sowie Lieferketten und umfasst auch die Einhaltung der Menschenrechte.
Es besteht nach Auffassung der VR Bank SWW eG daher keine Notwendigkeit, ein separates Konzept zum Thema Menschenrechte zu entwickeln. Schulungen sind zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls nicht notwendig.
Erklärung im Sinne des NAP Wirtschaft und Menschenrechte
1. Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
a. ) Berichten Sie, ob Ihr Unternehmen über eine eigene Unternehmensrichtlinie zur Achtung der Menschenrechte verfügt und ob diese Richtlinie die ILO-Kernarbeitsnormen umfasst.
b. ) Hat die Unternehmensleitung die Grundsatzerklärung verabschiedet?
c. ) Beschreiben Sie die interne und externe Kommunikation Ihres Unternehmens zur Grundsatzerklärung.
d. ) Auf welcher Ebene ist die Verantwortung für menschenrechtliche Belange verankert? (CSR-RUG Checkliste 1b)
e. ) Welche Reichweite hat die Richtlinie (welche Standorte, auch Tochterunternehmen etc.)
Wie bereits dargestellt sieht die Bank aktuell keine Notwendigkeit ein separates Konzept zum Thema Menschenrechte zu erarbeiten und eine eigene Unternehmensrichtlinie zur Achtung der Menschenrechte zu erstellen. Die Einkaufs- und Beschaffungsrichtlinie integriert die Achtung der Menschenrechte bei Bezug von Waren außerhalb Deutschlands.
2. Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte
a. ) Berichten Sie, ob und wie Ihr Unternehmen menschenrechtliche Risiken analysiert (durch Ihre Geschäftstätigkeit, durch Geschäftsbeziehungen, durch Produkte und Dienstleistungen, an Standorten, durch politische Rahmenbedingungen) (Kriterium 17, Checkliste Aspekt 4)
b. ) Werden besonders schutzbedürftige Personengruppen in die Risikobetrachtung mit einbezogen?
c. ) Wie hoch werden die menschenrechtlichen Risiken und die eigenen Einflussmöglichkeiten diesen zu begegnen eingeschätzt?
d. ) Wie werden menschenrechtliche Risiken in das Risikomanagement Ihres Unternehmens integriert?
Da die Bank ausschließlich in Deutschland ansässig ist, betrifft dies nur die Einkaufs- und Beschaffungsrichtlinie, die entsprechende Aussagen zu menschenrechtlichen Risiken enthält.
3. Maßnahmen zur Wirksamkeitskontrolle / Element: Beschwerdemechanismus
a. ) Gibt es Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Menschenrechten?
b. ) Berichten Sie, ob und wie die Einhaltung von Menschenrechten geprüft wird.
c. ) Beschreiben Sie interne Beschwerdemechanismen und klare Zuständigkeiten im Unternehmen oder erläutern Sie, wie der Zugang zu externen Beschwerdeverfahren sichergestellt wird.
d. ) Gelten Whistle-Blowing-Mechanismen auch für Zulieferer?
Die Einkaufs- und Beschaffungsrichtlinie dient den Mitarbeitern zur Orientierung. Separate Schulungen und Prüfungen außerhalb der Beschaffungsrichtlinie erachten wir derzeit nicht als notwendig.
Das intern eingeführte Hinweisgebersystem an die Ombudsstelle eröffnet das Recht, Hinweise außerhalb üblicher Melde-/Berichtswege vertraulich abzugeben und einer Klärung zuzuführen. Da die VR Bank SWW eG keine Waren verarbeitet gibt es in der Bank keine Zulieferer.
4. Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in der Wertschöpfungskette
a. ) Gibt es einen Verhaltenskodex für zuliefernde Unternehmen, der die vier ILO-Kernarbeitsnormen umfasst?
b. ) Berichten Sie, ob und wie eine Prüfung von menschenrechtlichen Risiken vor dem Eingehen einer Geschäftspartnerschaft durchgeführt wird.
c. ) Werden zuliefernde Unternehmen zu Menschenrechten geschult?
d. ) Mit welchen Prozessen stellt Ihr Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechten bei zuliefernden Unternehmen sicher?
e. ) Ergreifen Sie (gemeinsam mit zuliefernden Unternehmen) Maßnahmen im Konfliktfall oder kooperieren Sie mit weiteren Akteuren? Wenn ja: welchen?
f. ) Welche Konzepte gibt es zur Wiedergutmachung? Berichten Sie über Fälle im Berichtszeitraum.
Die Einkaufs- und Beschaffungsrichtlinie behandelt die oben genannten Sachverhalte.Soziale Standards
- Respektierung von Menschenrechten
- Einhaltung und Förderung der Menschenrechte im Einflussbereich
- Keine Verletzungen der Menschenrechte durch eigene Geschäftstätigkeiten (Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung)
- Einhaltung von Menschen- und Persönlichkeitsrechten der Geschäftspartner
- Kein Zwang zur Arbeit, keine unfreiwillige Arbeit
- Keine Beschäftigung von Kindern außerhalb des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG)
- Keine Schwarzarbeit. Für alle Beschäftigten sind Umsatz- oder Einkommenssteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge gemäß geltendem Recht zu entrichten.
- Keine Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, Behinderung, Schwangerschaft, religiöser, politischer und sexueller Orientierung, Hautfarbe, Herkunft, Sprache oder aus anderen Beweggründen.
- Angemessenheit der Arbeitsvergütung.
- Einhaltung der Arbeitszeiten nach geltender Rechtsprechung.
- Kein Verbot der Vereinigungsfreiheit / von Gewerkschaften
- Verantwortlicher Umgang mit Sicherheit und Gesundheit
Zulieferer im eigentlichen Sinne gibt es bei der Bank nicht.