17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die nur in Deutschland tätige Gesellschaft unterliegt dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW. Gleiches gilt für Unternehmen in der Lieferkette. Risiken im Hinblick auf menschenrechtliche Belange sind nicht erkennbar. Daher beschränken sich die Maßnahmen auch nur auf die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben, sodass für den Berichtszeitraum keine weiteren erreichten Ziele zu nennen sind. 

Ziel ist es, den Bereich der nachhaltigen Beschaffung im kommenden Berichtszeitraum im Hinblick auf ökologische und menschenrechtliche Aspekte weiter zu untersuchen. Werbeartikel werden teilweise bereits unter Berücksichtigung entsprechender Kriterien erworben. Auch dies gilt es – insbesondere im Hinblick auf die Sensibilisierung der Geschäftspartner und Anspruchsgruppen – weiter zu intensivieren.