17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Menschenrechtsthemen sind in Arbeitsaufträgen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit dann Gegenstand der Beratungsleistung der Beraterin wenn internationale Liefer- und Wertschöpfungsketten oder Aspekte des Managements natürlicher Ressourcen (Land, Wasser, Vegetation, Bodenschätze) Gegenstand des Auftrags sind (terms of reference). Da die Unternehmerin Solopreneurin ist und es keine Tochterunternehmen gibt, sind Fragestellungen der Menschenrechte nicht relevant. Zuliefernde Betriebe und Dienstleister werden zurzeit nicht in Anspruch genommen. Es sind keine negative Auswirkungen auf Menschenrechte durch die Geschäftsaktivitäten bekannt, noch sind solche zukünftig zu befürchten. Leitlinien zur Überprüfung sind im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte NAP beschrieben.