Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Die agn unterliegt als überwiegend in Deutschland tätiges Unternehmen dem deutschen Arbeitsrecht. Menschenrechtliche Auswirkungen sind in Anlehnung an die Wertschöpfungskette nicht erkennbar.
Die Potenziale der nachhaltigen Beschaffung werden im kommenden Berichtszeitraum im Hinblick auf menschenrechtliche Aspekte untersucht (z.B. Einkauf fair gehandelter Produkte). Im Bereich der Bauprojekte, die in Deutschland bzw. in der Europäischen Union realisiert werden, gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. In den meisten Bundesländern gelten zudem die Regelungen der jeweiligen Tariftreue- und Vergabegesetze, die in unterschiedlicher Ausprägung die Einhaltung von sozialen und z.T. auch ökologischen Standards gewährleisten.
Die Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte liegt bei den Bauprojekten in erster Linie bei den Bauherrn bzw. Investoren und den bauausführenden Unternehmen.
Vgl. zudem Kriterium 7, Leistungsindikator EFFAS S06-01.