17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die Achtung der Menschenrechte und die Verhinderung von Zwangs- und Kinderarbeit gehören für die LBS Südwest zu ihrem Selbstverständnis und sind daher unsere Ziele. In der Beschaffung legt die LBS Wert auf die Einbindung ortsansässiger oder regionaler kleiner und mittlerer Unternehmen bzw. Anbieter. Wir erwarten, dass diese - auch bei ihren Vorlieferanten - eine entsprechende Haltung anwenden und einfordern. Dies bezieht sich nicht nur auf die Einhaltung der deutschen und europäischen Gesetze, sondern auch darauf, dass bei Zulieferern außerhalb der EU die internationalen Menschenrechte und die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation gewahrt werden.
 
Dadurch schätzen wir das Risiko für Menschenrechtsverletzungen in unserer direkten Lieferkette als überschaubar ein. Aufgrund dieser geringen Risikolage sehen wir derzeit keine Notwendigkeit, ein separates Konzept zum Thema Menschenrechte zu entwickeln. Eine separate Risikoanalyse haben wir nicht vorgenommen. Um unserer Verantwortung in diesem Bereich aber noch besser gerecht zu werden, haben wir in 2019 eine Lieferantenrichtlinie eingeführt (siehe Kriterium 4). Darin bestätigen unsere wichtigsten Lieferanten und Dienstleister uns die Einhaltung der wesentlichen Nachhaltigkeitsstandards inklusive der Menschenrechte.