17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die Sparkasse Vorderpfalz bekennt sich zu ihrer nachhaltigen Geschäftsausrichtung im ökologischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Sinn.

Dies bedingt auch, dass die Lieferanten der Sparkasse Vorderpfalz ihre Verantwortung im Rahmen ihrer Wertschöpfung in moralisch einwandfreier und fairer Weise nachkommen. Wir erwarten, dass diese - auch bei ihren Vorlieferanten - eine entsprechende Haltung anwenden und einfordern. Dies bezieht sich nicht nur auf die Einhaltung der deutschen und europäischen Gesetze, sondern auch darauf, dass bei Zulieferern außerhalb der EU die internationalen Menschenrechte und die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation gewahrt werden. Eine entsprechende Lieferantenrichtlinie haben wir in der Beziehung mit unseren wesentlichen Lieferanten aufgestellt und führen diese sukzessive ein (siehe Kriterium 4).

Bei unseren Eigenanlagen setzen wir einen Nachhaltigkeitsfilter unseres Kooperationspartners Deka ein (siehe Kriterium 4). Dieser berücksichtigt unter anderem die sogenannten ILO- Kernarbeitsnormen (Stichworte Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung, Versammlungsfreiheit).

Der Arbeitskreis Nachhaltigkeit unter der Leitung des Nachhaltigkeitsbeauftragten beriet auch in 2019 über die weitere strategische und prozessuale Entwicklung. Das Ergebnis wird an den Vorstand berichtet.  

Mit dieser Vorgehensweise erkennen wir keine wesentlichen Risiken und sehen uns konzeptionell gut aufgestellt. Daher nehmen wir keine gesonderte Risikoanalyse vor.