17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die Achtung der Menschenrechte gehört zu unseren Grundwerten.

Die Sicherstellung der Einhaltung der Menschenrechte innerhalb der Sparkasse Rhein-Nahe ist aufgrund der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland und des für unsere Geschäftstätigkeit geltende rheinland-pfälzische Sparkassengesetz gewährleistet. Obgleich dadurch direkte Risiken bezüglich Menschenrechtsverletzungen weitestgehend ausgeschlossen sind, möchten wir sicherstellen, dass dies zukünftig, in Form von z.B. Lieferantenerklärungen, auch indirekt gewährleistet ist. Die Einführung entsprechender Maßnahmen sind geplant, deren Umsetzung sind aber zeitlich noch nicht terminiert.

Ein bereits erreichtes Ziel ist die Einführung eines Ethik-Kodexes, laut dem alle Beschäftigten in Verbindung mit den internen Organisationsrichtlinien zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet sind. Unsere Dienstleistungen stellen wir im gesetzlichen Rahmen allen Kundengruppen zur Verfügung und achten dabei auf die Einhaltung von Geschäftsbeziehungen mit seriösen Beteiligten, die rechtschaffen handeln und ihre finanziellen Mittel aus legitimen Quellen beziehen.

Bereits heute beauftragen wir vornehmlich Betriebe aus der Region, wobei sich die Dienstleister vertraglich verpflichten, sämtliche deutsche Rechtsnormen einzuhalten. Zudem liegen uns für alle Dienstleister Entsprechungserklärungen zum Thema Mindestlohn vor, mit deren Einführung wir ebenfalls ein gesetztes Ziel erreicht haben. Anbieter, bei denen Zwangs- oder Kinderarbeit vermutet wird, kommen als Vertragspartner für uns nicht in Frage.  Um die Einhaltung der Zielsetzung in der Zusammenarbeit mit Dienstleistern und Zulieferern denken wir den Einsatz einer Lieferantenvereinbarung an. Der genaue Zeitpunkt kann jedoch noch nicht genannt werden.

Ein gesondertes Konzept oder eine Risikoanalyse erstellen wir nicht. Aufgrund erwähnten gesetzlicher Regelungen für unsere Geschäftstätigkeit sehen wir keine Risiken hinsichtlich der Verletzung von Menschenrechten und sehen diese in der Bundesrepublik Deutschland ausreichend geschützt.