17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Als Mitglied in der Gruppe der Sparda-Banken verpflichten wir uns dem UN Global Compact. Wir respektieren die internationalen Menschenrechte und fördern ihre Einhaltung innerhalb unseres Einflussbereiches.

Eine Risikoprüfung der Geschäftstätigkeit im Hinblick auf Menschenrechtsbelange ist bisher nicht erfolgt, da die Geschäftstätigkeit sich nur auf das Bundesgebiet Deutschland – mit den östlichen Bundesländern als Kerngeschäftsgebiet – bezieht. Die Einhaltung der Menschenrechte ist in Deutschland per Gesetz bindend.

Für die Beschäftigten wie auch für Mitarbeitende der Dienstleister kann Kinder-, Zwangs- und Pflichtarbeit ausgeschlossen werden. Unsere Abteilung Compliance prüft darüber hinaus, ob relevante Gesetze und Richtlinien durch uns als Bank und unsere Mitarbeitenden eingehalten werden, u. a. im Hinblick auf die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Es gibt für Vorstand, Aufsichtsrat und Mitarbeitende entsprechende Verhaltenskodizes, die bindend sind.

Als Regionalbank fördern wir mit der Vergabe von Aufträgen bevorzugt die Wirtschaftsunternehmen in der Region. Von unseren externen Dienstleistern oder Verbundpartnern wird die Nähe zu den genossenschaftlichen Werten und die Einhaltung der Arbeitsschutz-, Gesundheitsschutz- und Mindestlohnstandards erwartet. Unsere derzeitigen Partner und Dienstleister erfüllen diese.

Ferner existieren ein Einkaufsprozess und entsprechende Regularien, die den Bezug von Waren und Dienstleistungen regelt. Eine explizite prozessuale bzw. konzeptionelle Regelung, die unseren grundsätzlichen Antritt, internationale Lieferketten auf ein Mindestmaß zu beschränken, liegt aktuell noch nicht vor (siehe auch Abschnitt 10: Leitfaden für externe Dienstleister).

Abschließend ist noch zu erwähnen, dass wir derzeit in Bezug auf „Menschenrechte“ noch über kein explizites Konzept und dazugehörige etablierte interne Prozesse verfügen. Die notwendigen Maßnahmen sind dem ESG-Management bekannt und werden dort entsprechend gesteuert. Das ESG-Management übernimmt die wesentliche Berichterstattung zum Thema ESG innerhalb der Bank und wirkt auf die Erarbeitung fehlender Konzepte und Prozesse hin.