Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Geschäftsbetrieb
Die DEVK ist primär auf dem deutschen Versicherungsmarkt tätig und hat ihren Hauptsitz in Köln, Deutschland. Dabei arbeitet die DEVK dezentral mit bundesweit 19 Regionaldirektionen und mehr als 1.200 Geschäftsstellen. Niederlassungen in Ländern außerhalb Deutschlands existieren nicht. Daher gelten für alle Tätigkeiten der DEVK die strengen deutschen gesetzlichen Vorgaben. Die DEVK orientiert sich im Umgang mit ihren Mitarbeitenden stets an den hohen gesetzlichen Standards für Arbeitnehmerrechte. Die DEVK beachtet die Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft. Aus diesen ergeben sich vielfältige Rechte für die Arbeitnehmer der DEVK, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Diese Vorgaben gelten für alle Geschäftsstandorte.
Zwei Punkte des Zielprogramms betreffen das Thema Menschenrechte und wurden bereits umgesetzt:
Ziel |
Maßnahme |
Ethikrichtlinie erarbeiten |
Erarbeitung und Veröffentlichung einer Ethik-RL |
Einbeziehung der Lieferanten und Dienstleister in NHK-Engagement |
Erarbeitung Code of Conduct für Lieferanten |
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Einhaltung der Menschenrechte in Dienstleistungsverträge aufnehmen |
Die Ethikrichtlinie der DEVK ist ein Verhaltenskodex, welcher einen Mindeststandard zum Umgang mit Kunden, Geschäftspartnern und Kollegen darstellt und ist für alle Mitarbeitenden und Führungskräfte verbindlich.
Darüber hinaus, existiert ein Verfahren zur Meldung von Vorfällen, welche Menschenrechtsverletzungen ebenfalls beinhaltet. In 2020 wurden keine Vorfälle zu menschenrechtlichen Aspekten gemeldet.
Produkte: Kapitalanlagen
Bei Aktien und Zinsanlagen werden zur Beurteilung der Emittenten sektorspezifische Nachhaltigkeitsratings und ein normen- bzw. themenbasiertes Screening genutzt. So soll die Kapitalanlage z.B. nicht in Unternehmen oder Institutionen investiert werden, welche nach dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofes verbotene oder geächtete Waffen herstellen oder vertreiben. Grundsätzlich lässt die Ethikrichtlinie der DEVK keine Geschäftspraktiken zu, die gegen ethische Standards verstoßen, gesetzes- oder wettbewerbswidrig sind.
Lieferanten
Ein Supplier Code of Conduct wurde 2014 erarbeitet. Bei diesem CoC handelt es sich um einen Verhaltenskodex für die Geschäftspartner der DEVK. Alle wesentlichen Lieferanten der DEVK haben diesen Supplier Code of Conduct bestätigt und sich verpflichtet, diesen einzuhalten.
Folgende Nachhaltigkeitskriterien sind im Supplier Code of Conduct aufgeführt:
- Menschenrechte, Kinderarbeit,
- Zwangsarbeit,
- Vergütung und Arbeitszeiten,
- Diskriminierung,
- Arbeitsschutz,
- Planung der betrieblichen Kontinuität,
- Korruption/Bestechung,
- Geldwäsche,
- Datenschutz,
- Kartell- und Wettbewerbsrecht,
- Umwelt
Menschenrechtliche Risiken
Die operative Risikoverantwortung liegt bei den Fachbereichen, in deren Prozessverantwortung die Risiken auftreten. Die Risikoverantwortlichen haben die Aufgabe, die Risiken in ihren Bereichen zu identifizieren, zu bewerten, zu steuern, zu überwachen und zu berichten. Dieses Risiko-Assessment findet sich in den wesentlichen Risikosteuerungsinstrumenten, dem Internen Kontrollsystem, dem Limitsystem und der Risikoinventur, wieder. Die Nachhaltigkeitsrisiken werden, entsprechend der Empfehlung des Merkblattes der BaFin, in der Risikoinventur in den Blick genommen. Die Risikoinventur wird halbjährlich durchgeführt. Der Vorstand trägt die nicht delegierbare Verantwortung für das Risikomanagement der Gesellschaften. Der Vorstand wird regelmäßig in Form von quartalsweisen Risikoberichten über Veränderungen der Risikolage informiert. Bei besonderen Ereignissen erfolgt eine zeitnahe adhoc-Berichterstattung an den Vorstand. Risiken hinsichtlich der Menschenrechte wurden im Rahmen der aktuellen Risiko-Inventur nicht identifiziert. Die Geschäftstätigkeit, die Geschäftsbeziehungen und die Produkte und Dienstleistungen finden weitgehend in Deutschland statt In den kommenden zwei Jahren soll das Thema Menschenrechte verstärkt im Nachhaltigkeitsmanagement betrachtet werden. Dafür wurden Grundlagen der unternehmerischen Sorgfaltspflicht im Sinne des Nationalen Aktionsplans (NAP) "Wirtschaft und Menschenrechte" im Steuerungskreis Nachhaltigkeit vorgestellt und diskutiert. Die Nachhaltigkeitsabteilung hat in 2020 gemeinsam mit der Risikomanagementabteilung und dem Prozessmanagement ein Projekt zur Sensibilisierung und Identifikation von möglichen Risiken gestartet.