Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Bei Vergabeverfahren unterliegt die AVG Köln den Vorschriften des Vergaberechts. Darüber hinaus greift für das Land Nordrhein-Westfalen zusätzlich das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW. Bei der Beschaffung sensibler Warengruppen und in Abhängigkeit vom Auftragsvolumen sind von potenziellen Lieferanten Verpflichtungserklärungen abzufordern, die die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen betrifft, die Verpflichtung zur Tariftreue und zum Mindestlohn für Dienst- und Bauleistungen bzw. die Verpflichtung zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarung von Beruf und Familie. Liegen die Verpflichtungserklärungen nicht vor, ist ein etwaiges Angebot vom Vergabeverfahren auszuschließen.
Risiken sind im Hinblick auf Menschenrechte nicht erkennbar.