Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Entsprechend ihrem Selbstverständnis, das ausgerichtet ist an den Werten Kompetenz, Fairness und Vertrauen, misst die INTER der Einhaltung der Menschenrechte hohe Bedeutung bei – sowohl was das eigene Unternehmen angeht, als auch in Hinblick auf Lieferanten und Dienstleister.
In unserem Handeln berücksichtigen wir internationale Standards wie den Global Compact ebenso, wie nationale Leitlinien wie den Leitfaden zur Achtung von Menschenrechten für Unternehmen (https://www.globalcompact.de/wAssets/docs/Menschenrechte/Publikationen/menschenrechte_achten-ein_leitfaden_fuer_unternehmen.pdf) und den Nationalen Aktionsplan Menschenrechte (NAP). Die Einhaltung der deutschen und der EU-Gesetzgebung zu Menschen- und Arbeitnehmerrechten erachten wir als Selbstverständlichkeit. Unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht kommen wir im Unternehmen unter anderem dadurch nach, dass wir unsere Mitarbeiter fair entlohnen, ihre gewerkschaftlichen Rechte achten und beispielsweise im Bereich Mitarbeitergesundheit Angebote machen, die weit über das gesetzlich geforderte Maß hinausgehen. Siehe hierzu auch Kriterium 14 (Arbeitnehmerrechte) und Kriterium 15 (Chancengleichheit).
Auch von unseren Zulieferern erwarten wir, dass sie die Menschenrechte achten. Da wir nur mit seriösen und integren Partnern in Deutschland und im europäischen Ausland zusammenarbeiten, ist die Einhaltung der Menschenrechte entlang der Lieferkette durch geltendes deutsches und europäisches Recht sichergestellt. Aufträge an Dienstleister vergeben wir nur dann, wenn vom Dienstleister alle geltenden Unfallverhütungsvorschriften, sicherheitstechnischen Regeln, Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie die Menschenrechte eingehalten werden. Außerdem achten wir darauf, dass die Dienstleister vorwiegend umweltverträgliche Stoffe und Materialien einsetzen. Entsprechende Zertifikate fordern wir jedes Jahr von unseren Geschäftspartnern an. 2020 werden wir unsere Einkaufsrichtlinien um eine Menschenrechtsklausel ergänzen.
Bei unseren Geldanlagen befinden sich keine Staatsanleihen außerhalb Europas, Anlagen in Rohstoffe sowie solche Anlagen, die weitere Menschenrechte verletzen. Es bestehen weiterhin keine Engagements in ABS-Produkten oder anderen Kreditderivaten.
Gemäß unserer Zielsetzungen haben wir 2019 ein Screening unserer Kapitalanlagen und unserer Kaptalanlagegesellschaften nach ESG-Nachhaltigkeitskriterien sowie eine Prüfung gemäß den Prinzipien für verantwortliches Investieren (PRI) vorgenommen. Demnach unterliegen rund 99 Prozent des von externen Asset Managern verwalteten Kapitalanlagebestandes den PRI-Standards.
Die INTER hat keine spezielle Risikoanalyse zum Thema Menschenrechte durchgeführt. Hintergrund ist die Tatsache, dass wir das Risiko von Menschenrechtsverletzungen in Zusammenhang mit unserer Geschäftstätigkeit als eher gering einschätzen und daher anderen Themen höhere Priorität einräumen. Die Ausarbeitung eines weiterführenden Konzepts zur Achtung der Menschenrechte erachten wir daher derzeit nicht als wesentlich.