Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
17.1. Sicherstellung der Einhaltung von Menschenrechten durch Zulieferer
Für die INTER gehört die Achtung der Menschenrechte zu den unumstößlichen Grundprinzipien menschlichen Zusammenlebens. Wir kaufen überwiegend national ein und folgen dem Leitfaden zur Achtung von Menschenrechten für Unternehmen (erarbeitet vom Deutschen Global Compact Netzwerk, twentyfifty und dem Deutschen Institut für Menschenrechte) und dem nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Aufträge an Dienstleister werden nur dann vergeben, wenn vom Dienstleister alle geltenden Unfallverhütungsvorschriften, sicherheitstechnischen Regeln, Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie die Menschenrechte eingehalten werden. Außerdem wird darauf geachtet, dass vorwiegend umweltverträgliche Stoffe und Materialien von den Dienstleistern eingesetzt werden. In unseren Zielen haben wir die Einhaltung von Menschenrechten durch unsere Zulieferer bereits verankert. Ab 2019/2020 wird eine Menschenrechtsklausel in die Einkaufsrichtlinien sowie in die Kapitalanlagerichtlinien hinsichtlich der Anlageausschlusskriterien einbezogen. Über die Zielerreichung und Risiken werden wir künftig berichten. Insgesamt sehen wir das Risiko für Verstöße gegen Menschenrechte, Zwangs- und Kinderarbeit sowie jeglicher Form der Ausbeutung als sehr niedrig an. Aus diesen und den oben genannten Gründen sehen wir derzeit keine Notwendigkeit, ein weiterführendes Konzept zu erstellen.