17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Grundlage für unsere Geschäftstätigkeit sind der öffentliche Auftrag und das Regionalprinzip. Die Beachtung der Menschenrechte ist für die Sparkasse Hegau-Bodensee ein Selbstverständnis und in der internen Dokumentation "Code of Compliance" verankert und hausintern veröffentlicht. Gesetzeskonformes Handeln und eine ausgeprägte Compliance-Kultur sind die Grundlagen unserer Geschäftstätigkeit.
Der Vorstand delegiert die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen und wird regelmäßig von den jeweiligen Fachverantwortlichen darüber informiert.
Bei Beschaffungen werden vorzugsweise nationale bzw. regionale Dienstleister und Lieferanten aus dem Geschäftsgebiet der Sparkasse Hegau-Bodensee oder aus dem Sparkassenverbund beauftragt. Diese Unternehmen unterliegen deutschem Recht. Wir gehen davon aus, dass die Einhaltung der gültigen Gesetze von den zuständigen Behörden kontrolliert und die Einhaltung der Menschenrechte dadurch gewährleistet wird. Wir haben bis auf wenige Dienstleister aus der Schweiz und aus Österreich keine internationalen Zulieferer.  

Die Sparkasse Hegau-Bodensee erwartet von ihren Lieferanten und Dienstleistern, dass sie ökonomische, ökologische, ethische und soziale Mindestanforderungen erfüllen. Aus diesem Grund wurde in 2019 eine Lieferantenrichtlinie für externe Dienstleister vor allem auch in Hinblick auf Arbeitssicherheit und Umweltschutz formuliert, die in 2020 eingeführt wird.
Wir kennen unsere Kunden (Know-your-customer-Prinzip) aus dem täglichen Bankgeschäft und sind mit diesen partnerschaftlich vernetzt. Es sind uns bislang keine Verstöße bekannt, die im Zusammenhang mit Menschenrechtsbelangen stehen.   Aus diesen Gründen haben wir für den Geschäftsbetrieb der Sparkasse keine gesonderte Risikoanalyse, aus der Ziele abgeleitet werden können, zur Einhaltung der Menschenrechte durchgeführt. Auch für die Zukunft ist die Formulierung von weiteren Zielen in diesem Bereich nicht geplant.