Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Für die Sparkasse Bodensee gehört die Achtung der Menschenrechte zu ihrem Selbstverständnis und ist ein wichtiger Bestandteil unseres Nachhaltigkeitsmanagements (siehe hierzu auch Kriterien 5 und 6). Potenzielle Risiken analysieren wir regelmäßig unter Nutzung von externer Expertise sowohl in unserem Kerngeschäft als auch im Geschäftsbetrieb und minimieren diese durch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsstandards, u. a. zur Achtung der Menschenrechte.
Berücksichtigung von Menschenrechtsaspekten im Kerngeschäft:
Bei unseren Eigenanlagen achten wir auf Nachhaltigkeitsaspekte. Von Unternehmen, in die wir investieren, erwarten wir, dass diese sich an die anerkannten und gängigen Standards im Bereich Nachhaltigkeit halten. Dabei orientieren wir uns unter anderem an den Prinzipien des UN Global Compact, die auch Menschenrechtsaspekte beinhalten. Bei unseren Eigenanlagen schließen wir deshalb direkte Investitionen in Unternehmen mit Verstößen gegen Menschenrechte (Verstöße gegen die ILO-Kernarbeitsnormen, z. B. Kinderarbeit) aus.
Die Einhaltung unserer Nachhaltigkeitskriterien wurde uns auch in 2019 durch den Deka-Treasury Kompass bestätigt.
Im Rahmen der Kreditvergabe streben wir an, keine Kredite an Unternehmen zu vergeben, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit bei Menschenrechtsverletzungen mitwirken oder gegen die Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation verstoßen.
Berücksichtigung von Menschenrechtsaspekten im Geschäftsbetrieb:
Die Sparkasse Bodensee unterhält ausschließlich Geschäftsstandorte in der Bodenseeregion. Insofern ist die Einhaltung der Menschenrechte in unserer eigenen Geschäftstätigkeit gewährleistet bzw. das Risiko durch die Einhaltung der gesetzlichen Standards in Deutschland minimal.
Beim Einkauf von Produkten und Dienstleistungen bevorzugen wir Dienstleister und Handwerker aus unserer Region und beauftragen bevorzugt Dienstleister, die oder deren Produkte durch Nachhaltigkeitssiegel zertifiziert sind.
Unsere Dienstleister stehen für die Einhaltung der tariflichen Regelungen ein und legen bedarfsweise bereits in der Ausschreibungsphase ihre darauf basierende Kalkulation offen. Insofern schätzen wir das Risiko für Menschenrechtsverletzungen in unserer direkten Lieferkette als überschaubar ein. Um unserer Verantwortung in diesem Bereich noch besser gerecht zu werden und mögliche Risiken in unserer Wertschöpfungskette zu minimieren, planen wir in 2020 eine Lieferantenrichtlinie einführen. Unsere Lieferanten und Dienstleister sollen uns damit schriftlich die Einhaltung der wesentlichen Nachhaltigkeitsstandards bestätigen. Als wichtigste Nachhaltigkeitsstandards in diesem Zusammenhang sehen wir die ILO-Kernarbeitsnormen sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. In 2020 planen wir alle wesentlichen Lieferanten und Dienstleister anzuschreiben, mit der Bitte um Unterzeichnung der Selbstverpflichtung und werden bei Rückfragen in den direkten Dialog eintreten.