17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die genossenschaftliche Verbundenheit mit Geschäftspartnern und Stakeholdern sorgt grundsätzlich für eine enge und partnerschaftliche Verbindung. Durch den engen Austausch und die ausschließliche Auftragsvergabe innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt die Zusammenarbeit auf Grundlage der genossenschaftlichen Prinzipien sowie einer ausgeprägten rechtsstaatlichen Grundlage.

Als regionales Kreditinstitut sind bekannte Supply-Chain-Risiken bei produzierenden oder international agierenden Unternehmen für die Mainzer Volksbank eher nachgelagert bis unbedeutend. Nichtsdestotrotz wird bei der Auftragsvergabe mit der größtmöglichen Sorgfalt vorgegangen. Bislang hatten wir keine Anlässe, um hier mit einem eigenen Konzept, vertraglichen Klauseln oder ähnlichem reagieren zu müssen.