17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Für die Kreissparkasse Tübingen gehören die Achtung der Menschenrechte und die Verhinderung von Zwangs- und Kinderarbeit zu ihrem Selbstverständnis. Die Beschäftigung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegt der inländischen Gesetzgebung.

Vor dem Hintergrund des Geschäftsmodells der Kreissparkasse Tübingen als regional und im inländischen Rechtsraum verankerten Kreditinstitut erfolgt die Risikoanalyse auf der Ebene unserer externen Dienstleister/Lieferanten (Auftragnehmer). Im Ergebnis sind wir uns des Risikos einer Verletzung von Menschenrechten durch unsere Auftragnehmer bewusst.

Deshalb haben wir im Austausch und in Abstimmung mit dem Vorstand und den betreffenden Fachbereichen der Kreissparkasse Tübingen über einen Beschluss des Vorstandes ein Konzept einer Nachhaltigkeitsvereinbarung mit unseren Lieferanten und Dienstleistern erarbeitet. Mit dieser Nachhaltigkeitsvereinbarung möchten wir die Zusammenarbeit mit unseren Auftragnehmern auf der Grundlage gemeinsamer ethischer Werte gestalten, was die Achtung von Menschenrechten einschließt. Die Nachhaltigkeitsvereinbarung beinhaltet das Nachhaltigkeitsbekenntnis der Kreissparkasse Tübingen („Dafür stehen wir“) sowie das Nachhaltigkeitsbekenntnis unserer Lieferanten/Dienstleister. Neben Menschenrechtsbelangen (auf Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Generalversammlung der Vereinten Nationen) sowie weiteren Themen zur sozialen Verantwortung werden die Bereiche ökonomische und ökologische Verantwortung sowie Geschäftsethik angesprochen. Es ist das Ziel, die Nachhaltigkeitsvereinbarung sukzessive von unseren wesentlichen Lieferanten/Dienstleistern einzuholen, wobei die jeweiligen Fachbereiche über die Wesentlichkeit entscheiden und auf dieser Grundlage die Nachhaltigkeitsvereinbarung einholen. Ein konkreter Zeitpunkt für die Zielerreichung wurde nicht vorgegeben. Um die Zielerreichung zu unterstützen, führen wir gemeinsam mit den beteiligten Fachbereichen jährlich, aktuell zu Beginn des Jahres 2022, eine Bestandsaufnahme zu den bislang erzielten Ergebnissen durch. So sensibilisieren wir die Fachbereiche regelmäßig und stellen sicher, dass auch zukünftig von wesentlichen Auftragnehmern Nachhaltigkeitsvereinbarungen eingeholt werden. Darüber hinaus umfasst die Prüfung des Themenfelds „Dienstleistungsbezug“ durch die Abteilung Revision auch das Vorliegen von Nachhaltigkeitsvereinbarungen. Im Ergebnis liegen Nachhaltigkeitsvereinbarungen mit wesentlichen Lieferanten/Dienstleistern vor bzw. die Fachbereiche sind mit wesentlichen Partnern im Gespräch und das Thema bleibt im Blick. Da ausschließlich die Fachbereiche mit ihrer Expertise über die Wesentlichkeit von Lieferanten/Dienstleistern entscheiden, bestehen keine quantitativen Zielvorgaben und es erfolgt über die jährliche Bestandsaufnahme und die Prüfung durch die Abteilung Revision hinaus kein Reporting.  Die Nachhaltigkeitsvereinbarung ist mit unserem bestehenden, übergreifenden Managementkonzept zum Themenbereich Auslagerungen/Fremdbezug von Leistungen verknüpft. Für die Auslagerung von Geschäftsprozessen und den Fremdbezug von Dienstleistungen haben wir im Rahmen unseres Regelwerks Qualitätskriterien definiert, die einzelne Nachhaltigkeitsaspekte wie beispielsweise die Regionalität unserer Auftragnehmer aufgreifen.

Die Verantwortung für die Aktualität von Managementkonzepten bzw. für die Prüfung und Durchführung von Anpassungen liegt bei den jeweiligen Fachbereichen. Sie ist in unserem internen Regelwerk als Teil unserer betrieblichen Ordnung dokumentiert. Bei Anpassungen von Konzepten wird der Vorstand grundsätzlich eingebunden.

Darüber hinaus betrachten wir derzeit keine Risiken, die sich aus unserer Geschäftstätigkeit, unseren Geschäftsbeziehungen sowie unseren Produkten und Dienstleistungen ergeben und wahrscheinlich negative Auswirkungen auf Menschenrechte haben, als wesentlich.