Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Wesentliche Angaben hinsichtlich Menschenrechten (Kriterium 17)
- zu dem verfolgten Konzept: Die WASGAU ist mit ihren Geschäftseinheiten ausschließlich in Deutschland tätig, sodass Arbeitnehmerrechte durch europäisches und deutsches Recht geschützt sind. Das gilt auch für den Großteil unserer Vertragspartner, die in Ländern der EU ansässig sind. Die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte wird auch durch den Vorstand und die Geschäftsführung der jeweiligen Tochtergesellschaften beachtet.
Bei handwerklichen Dienstleistungen und dem Warenbezug für unsere WASGAU Marken greifen wir, wo immer möglich und wirtschaftlich sinnvoll, auf regionale Lieferanten und Partnerunternehmen zurück. Die WASGAU führt in ihrem Sortiment eine Reihe von Bioland-, Naturland-, Fairtrade- sowie UTZ-zertifizierten Produkten, die unter anderem auch Menschenrechtsaspekte im Rahmen der Zertifizierung berücksichtigen. Ziel der WASGAU ist es, Menschenrechtsverletzungen in ihrem direkten Einflussbereich zu vermeiden. Daher nehmen wir, im Rahmen unserer Möglichkeiten, über unsere Einkaufspolitik auf die Einhaltung von Menschenrechten und Sozialstandards bei den Zulieferern für die WASGAU Marken Einfluss. Wo immer möglich und wirtschaftlich sinnvoll, greifen wir beim Warenbezug für unsere WASGAU Marken auf regionale Lieferanten zurück.
- zu Ergebnissen des Konzepts:
Ziele in Bezug auf Achtung der Menschenrechte: |
Status |
Ergebnisse und Fortschritt in 2018 |
Ziel der WASGAU ist es, Menschenrechtsverletzungen in ihrem direkten Einflussbereich zu vermeiden. |
fortlaufendes Ziel |
Im Jahr 2018 entwickelten wir in Bezug auf unsere WASGAU Marken einen Lieferantenkatalog. Dieser enthält neben ökologischen und ökonomischen auch soziale Kriterien. |
- zu wesentlichen Risiken und dem Umgang mit diesen, entsprechend dem Risiko- und Chancenbericht als Bestandteil des Konzernlageberichts: Im Berichtsjahr haben wir keine wesentlichen Risiken identifiziert, die mit der Geschäftstätigkeit und -beziehung, Produkten und Dienstleistungen verknüpft sind und die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die Achtung der Menschenrechte haben oder haben werden. Zur Steuerung von Risiken hat die WASGAU ein Risikomanagementsystem eingerichtet. Es werden quartalsweise Risikoinventuren durchgeführt. Der Betrachtungszeitraum für die Risikoeinschätzung und -bewertung ist auf zwölf Monate festgelegt.
- zu wesentlichen Leistungsindikatoren: Als KPIs zum Aspekt Menschenrechte nutzen wir die vom DNK vorgegebenen Leistungsindikatoren zu Kriterium 17.
Weitere Angaben zu Kriterium 17: Menschenrechte Die WASGAU bekennt sich zur Achtung der Menschenrechte in allen Gesellschaften des WASGAU Konzerns. Grundlage für eine Zusammenarbeit mit Lieferanten und Dienstleistern, die unsere unmittelbare Geschäftstätigkeit betrifft, sind größtenteils die in Deutschland und der EU geltenden Gesetze und Verordnungen. Arbeitnehmer sind als EU-Bürger durch die Grundrechte der EU und durch die Rechtsetzungen zum Schutz der Arbeitnehmer in den Mitgliedsstaaten der EU geschützt.