17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Wesentliche Angaben hinsichtlich Menschenrechten (Kriterium 17)

Ziele in Bezug auf Achtung der Menschenrechte: Status Ergebnisse und Fortschritt in 2018
Ziel der WASGAU ist es, Menschenrechtsverletzungen in ihrem direkten Einflussbereich zu vermeiden. fortlaufendes Ziel Im Jahr 2018 entwickelten wir in Bezug auf unsere WASGAU Marken einen Lieferantenkatalog. Dieser enthält neben ökologischen und ökonomischen auch soziale Kriterien.

Weitere Angaben zu Kriterium 17: Menschenrechte

Die WASGAU bekennt sich zur Achtung der Menschenrechte in allen Gesellschaften des WASGAU Konzerns.

Grundlage für eine Zusammenarbeit mit Lieferanten und Dienstleistern, die unsere unmittelbare Geschäftstätigkeit betrifft, sind größtenteils die in Deutschland und der EU geltenden Gesetze und Verordnungen. Arbeitnehmer sind als EU-Bürger durch die Grundrechte der EU und durch die Rechtsetzungen zum Schutz der Arbeitnehmer in den Mitgliedsstaaten der EU geschützt.