17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Das Unternehmensleitbild der Sparda-Bank München eG bildet neben den relevanten gesetzlichen Bestimmungen den Rahmen für die Ausrichtung von Governance und Compliance im Unternehmen. Die Mitarbeiter werden fortlaufend und umfassend über die zu beachtenden Regeln informiert und entsprechend geschult.

Die Achtung der Menschenrechte und der Ausschluss von Zwangs- und Kinderarbeit gehören zum Selbstverständnis der Bank. Aufgrund der Verankerung in der Region Oberbayern stellt sich für uns die Frage nach einer internationalen Lieferkette nicht.

Unabhängig davon befragt die Sparda-Bank München eG im Rahmen der unter Kriterium 4 erläuterten Überprüfung des Wertschöpfungsnetzes ihre Lieferanten und Geschäftspartner unter anderem zu den Arbeitsbedingungen in deren Unternehmen, zum Engagement im Bereich Nachhaltigkeit und zu deren eigener Lieferkette für die Rohstoff- und/oder Dienstleistungsbeschaffung. Das Wertschöpfungsnetz wird somit direkt auf erster Ebene überprüft; diese Vorgehensweise deckt indirekt auch die zweite Ebene des Wertschöpfungsnetzes ab.

Da die Sparda-Bank München eG langfristige Geschäftsbeziehungen pflegt und die Befragungen für Lieferanten und Geschäftspartner sehr umfangreich sind, werden die Befragungen in einem Abstand von einigen Jahren durchgeführt. Die Ergebnisse evaluiert das Unternehmen turnusgemäß und lässt sie wie unter Kriterium 2, 3, 7 und 9 beschrieben in die internen Prozesse einfließen.

Die für das Kreditgeschäft und die Eigenanlagen der Bank geltenden Standards und Regelungen sind unter Kriterium 4 und 10 beschrieben.