Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Die Bank für Kirche und Diakonie verfolgt das Ziel, Geschäfte mit Vertragspartnern, die die Menschenrechte im In- oder Ausland verletzen, zu identifizieren und zu vermeiden.
Im Berichtsjahr hat die Bank für Kirche und Diakonie einen umfassenden Verhaltenskodex für die Mitarbeitenden erarbeitet, der die bisher eingesetzten Ethik- und Verhaltensgrundsätze ablöst.
Aus dem christlichen Werteverständnis der Bank für Kirche und Diakonie leitet sich auch eine besondere Verantwortung für den Schutz der Menschenrechte ab. Die Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte tragen der Vorstand sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bank für Kirche und Diakonie.
Wesentlich Felder, in denen grundsätzlich Risiken bezüglich der Einhaltung von Menschenrechten bei Banken zu erwarten sind, sind die Eigenanlagen, das Kreditgeschäft und die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen.
Bei den Eigenanlagen der Bank und den von der Bank initiierten nachhaltigen Fondsangeboten werden die Unternehmen und Staaten, in die die Fonds investieren, hinsichtlich ihrer Richtlinien zu Menschenrechten und Verstößen gegen Menschenrechte untersucht. Die Ergebnisse, die auf Informationen anerkannter Ratingagenturen basieren, fließen in die Best-in-class-Einschätzung ein und bei systematischen Verstößen gegen Menschenrechte werden Unternehmen und Staaten aus dem Anlageuniversum der Bank für Kirche und Diakonie bzw. der entsprechenden Fondsprodukte ausgeschlossen. Bei Unternehmen, deren Nachhaltigkeitsrating grundsätzlich positiv ist, betreiben wir bei Verstößen gegen Menschenrechte zudem ein aktives Engagement gemeinsam mit der Union Investment.
Der Filter umfasst 100 Prozent der von der Bank getätigten Investitionen. Die Einhaltung der Kriterien wird jährlich durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft.
Im Kreditgeschäft sind die Kreditnehmer der Bank in der Regel gemeinnützige Institutionen aus Kirche, Diakonie, Mission und Einrichtungen, die überwiegend diesen Zwecken dienen oder an denen solche Körperschaften beteiligt sind. Voraussetzung für die projektbezogene Vergabe von Krediten an sonstige Investoren ist, dass die Mittel unmittelbar der Förderung von Kirche und Diakonie dienen, z. B. der Finanzierung eines Altenheims. Der Anspruch, keine Geschäfte mit Vertragspartnern zu tätigen, die im In- oder Ausland Menschenrechte verletzen, gilt auch uneingeschränkt für das Kundenkreditgeschäft der Bank für Kirche und Diakonie. Wegen der Geschäftstätigkeit im sozialen Sektor, der regionalen Beschränkung auf Deutschland und der klaren Positionierung der Diakonie in Deutschland zu menschenrechtlichen Fragestellungen halten wir die Risiken in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen bei unseren Kreditnehmern grundsätzlich für sehr gering und haben keine besondere Prüfung der Einhaltung von Menschenrechten im Rahmen der Kreditvergabe verankert. Falls wir von Verstößen in unserer Kundschaft Kenntnis erhalten, würden wir im Einzelfall prüfen, was vorgefallen ist und welche Konsequenzen wir als Geschäftspartner ziehen.
Die Beschaffung von Dienstleistungen und Gütern (dabei spielen Güter für die Bank eine untergeordnete Rolle) erfolgt zum überwiegenden Teil in Deutschland und der übrigen Europäischen Union. Die systematische Prüfung der Lieferkette auf Einhaltung der Menschenrechte sowie auf Vermeidung von Zwangs- und Kinderarbeiter sowie jeglicher Form der Ausbeutung ist daher über das normale Compliance-Regelwerk und den Ethik- und Verhaltensgrundsätzen der Bank hinaus nicht erforderlich. Aus diesem Grund erfolgt auch keine Erfassung der Anzahl der Lieferanten, bei denen eine solche Prüfung erfolgt ist.
Bei der Anschaffung von IT-Gütern und bankspezifischen Geräten (z.B. Kontoauszugsdrucker und Geldautomaten), die außerhalb Europas produziert werden, ist die Lieferkette für die Bank nur eingeschränkt nachvollziehbar. Zum Teil bestehen bei Geräten, die im Umfeld des genossenschaftlichen Rechenzentrums betrieben werden dürfen, keine Wahlmöglichkeiten für die Bank. Falls der Bank erhebliche Verstöße in der Lieferkette bekannt würden, würde die Bank auf alternative Geräte ausweichen, die vom Rechenzentrum freigegeben sind oder die Vertragspartner aktiv auf den Missstand hinweisen.
Der Beschwerdemanagementprozess der Bank steht grundsätzlich allen Stakeholdern der Bank offen. Auf diesem Weg können ausdrücklich auch Beschwerden zu Menschenrechtsthemen vorgetragen werden.