17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die Sparkasse Rhein-Maas ist sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst.  

Die Achtung der Menschenrechte und die Verhinderung von Zwangs- und Kinderarbeit gehört zu ihrem Selbstverständnis. In unserer Beschaffung legen wir Wert auf die Einbindung von Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe sowie ortsansässiger oder regionaler kleiner und mittlerer Unternehmen bzw. Anbieter. Diese unterliegen alle der deutschen Rechtsbarkeit und Kontrolle der zuständigen Behörden. In der Lieferkette besteht somit kein Risiko für Verstöße gegen Menschenrechte.  

Unserer Richtlinie für Integres Handeln (siehe auch Kriterium 15 und 20) entsprechend, erwarten wir auch von unseren Geschäftspartnern, dass sie Gesetze und Regularien einhalten. Missachtung von Gesetzen, strafbare Handlungen oder unethische Geschäftspraktiken werden nicht unterstützt oder hingenommen. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Geldwäscheprävention, der Terrorismusfinanzierung und den betrügerischen Handlungen zum Nachteil der Sparkasse.  

Es gibt keine wesentlichen Risiken in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte, die sich aus unseren Geschäftstätigkeiten und -beziehungen ergeben könnten. Mögliche Zielsetzungen dazu bzw. eine konzeptionelle Befassung damit gibt es somit nicht und ist zum jetzigen Zeitpunkt auch zukünftig nicht vorgesehen.