17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Das Geschäftsgebiet der Debeka ist auf Deutschland begrenzt. Bei der Auswahl von Lieferanten und Dienstleistern strebt die Debeka regionale, langfristige und vertrauensvolle Partnerschaften an. Die Gefahr von Verstößen gegen Menschenrechte im Rahmen ihrer Lieferkette wird daher als sehr gering eingestuft. Von ihren Auftragnehmern lässt sich die Debeka regelmäßig bestätigen, dass diese sowie deren Subunternehmer das Mindestlohngesetz einhalten. Des Weiteren verpflichten sich die Unternehmensführung und der Betriebsrat, bei allen Beschaffungen neben technischen und wirtschaftlichen Erfordernissen insbesondere Arbeits-, Gesundheits-­ und Umweltschutzgesichtspunkte zu berücksichtigen. Ein Ausschuss prüft vor jeder signifikanten Beschaffung, ob entsprechende Verordnungen und Gesetze eingehalten werden. Hierzu bestehen detaillierte Verfahrensabläufe und Checklisten.  
Eine Herausforderung in Bezug auf Menschenrechtsbelange besteht bei Versicherungen und Finanzdienstleistern im Bereich der Kapitalanlage. Die Debeka berücksichtigt durch die im Kriterium 10 erläuterten Ausschlusskriterien und ein normbasiertes Screening auf der Grundlage des „United Nations Global Compact“ die Einhaltung der Menschenrechte, der Arbeitsnormen, des Umweltschutzes und der Korruptionsprävention weltweit.  

Im Rahmen der jährlichen Risikoinventur wurden keine wesentlichen Risiken identifiziert, die sich aus der Geschäftstätigkeit, aus den Geschäftsbeziehungen und aus den Produkten und/oder Dienstleistungen ergeben und wahrscheinlich negative Auswirkungen haben.

Darüber hinaus besteht für die Debeka als Dienstleistungsunternehmen aus ihrem Geschäftsbereich (Bundesrepublik Deutschland) und durch ihre angebotenen Produkte (Versicherungen und Finanzierung) keine Gefahr für die Verletzung von Menschenrechten. Weitere Informationen zum Kontakt mit den Zulieferern entnehmen Sie bitte Kriterium 4.