17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Wir sind ausschließlich regional in Rheinland-Pfalz und im Saarland tätig und arbeiten vorwiegend mit Dienstleistern und Lieferanten aus der Region bzw. aus Deutschland zusammen, zu denen wir ein langjähriges, vertrauensvolles Verhältnis haben.

Unsere hausinternen Regelungen sowie die gesetzlichen Vorgaben legen einen sehr hohen Standard in Bezug auf Arbeitnehmerrechte fest. Somit sehen wir durch unsere Geschäftstätigkeit bedingt keine wesentlichen Risiken, da wir die Achtung der Menschenrechte sowie den Ausschluss von Zwangs- und Kinderarbeit, als regional verwurzelte Genossenschaftsbank, als Selbstverständlichkeit erachten. Auf Grund der Verwurzelung in der Region stellt sich die Frage nach einer internationalen Lieferkette nicht und somit auch nicht die Frage nach Zwangsarbeit oder Kinderarbeit. Wir sind den Gesetzen, also auch dem Grundgesetz, der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet.    

Hinzu kommt, wie in 4. Tiefe der Wertschöpfungskette erwähnt, dass wir nicht Unternehmen investieren, die im Rüstungsbereich tätig sind und dies auch in unseren Anlagerichtlinien festgeschrieben haben.  
Ein gesondertes Konzept, um diese Belange zu erfüllen, besteht daher für unser Haus nicht und ist weiterhin auch nicht in Planung. Deshalb werden aktuell diesbezüglich auch keine Ergebnisse festgehalten und geprüft.  

Die oberste Verantwortlichkeit für das Thema Nachhaltigkeit bei der Sparda-Bank Südwest eG liegt beim Vorstand. Er schafft die organisatorischen Voraussetzungen im Unternehmen, entscheidet über die Unternehmensziele sowie Personal- und Umweltpolitik des Unternehmens.