17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Als international tätiges Unternehmen mit einem Einkaufsvolumen von circa 180 Millionen Euro in 2018 trägt Gigaset auch Verantwortung für Umwelt und Gesellschaft in die Lieferkette hinein. Die Business Conduct Guidelines von Gigaset sehen vor, dass Lieferanten von Gigaset die darin niedergelegten Regelungen akzeptieren und alle gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Die Lieferantenstrategie von Gigaset sieht folglich vor, dass die Lieferanten diesen Anforderungen an die Corporate and Social Responsibility entsprechen. Dem entsprechend ist diese Lieferantenstrategie wesentlicher Bestandteil der Einkaufsstrategie für alle Einkaufsbereiche. Die Einkaufsstrategie wird in jedem Jahr, insbesondere auch im Berichtsjahr 2018, aktualisiert und unter crossfunktionaler Einbindung der Geschäftsleitung verabschiedet.
 
Insbesondere erwartet Gigaset von seinen Lieferanten die Anwendung der folgenden Prinzipen bezüglich deren Verantwortung für Mensch und Umwelt
 
Mitarbeiter, die Verträge mit Lieferanten abschließen, müssen die Anwendung dieser Grundsätze in angemessener Weise durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen sicherstellen.
 
Darüber hinaus sollen bei der Lieferantenauswahl Lieferanten mit einem weltweit zertifizierten Qualitäts- und Umweltmanagement-System, die zudem nachweisbar unsere Anforderungen an die Corporate and Social Responsibility einhalten, bevorzugt werden.
 
Ob diese Anforderungen bekannt sind und befolgt werden, prüft das Unternehmen stichprobenhaft im Rahmen von regelmäßigen Lieferantenaudits, die Gigaset bei regulären Besuchen vornimmt. Dabei können mögliche Verbesserungspotenziale aufgedeckt werden, die von den Lieferanten zeitnah umzusetzen sind.
 
Bei einem Verstoß gegen die vertraglich festgeschriebenen sozialen oder ökologischen Anforderungen behält sich Gigaset angemessene Sanktionierungen bis hin zur Vertragsbeendigung vor. Bislang waren solche Maßnahmen allerdings noch nicht erforderlich. Somit hat sich gezeigt, dass die bereits langjährig eingeführte und etablierte Lieferantenstrategie auch erfolgreich dazu geführt hat, dass sich entsprechende erhebliche Verstöße nicht gezeigt haben.
 
Da keine direkten vertraglichen Beziehungen zwischen Gigaset und den Unterlieferanten unserer Lieferanten bestehen, ist ein Eingriff bei den Unterlieferanten rechtlich nicht möglich. Indirekt nimmt Gigaset dennoch Einfluss, indem es seine direkten Lieferanten grundsätzlich vertraglich dazu verpflichtet, ihre Vorlieferanten entsprechend zu sensibilisieren und in die Pflicht zu nehmen. 

Auch wenn die Verbesserung in allen Bereichen kontinuierlich angestrebt wird, wurden in diesem Bereich keine konkrete Ziele mit festen Terminen vereinbart, weil aus Sicht von Gigaset die oben genannten Maßnahmen eine kontinuierliche Verbesserung in den jeweiligen Bereichen sicherstellen. Unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten sehen wir in diesem Bereich auch keine wesentlichen Risiken, selbst wenn grundsätzlich das Risiko aus den bestehenden Geschäftsbeziehungen besteht, dass sich einzelne Lieferanten oder deren Subauftragnehmer nicht an die vertraglichen Pflichten halten und dies auch nicht aufgedeckt wird.