17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Durch unsere ausschließlich regionale Geschäftstätigkeit im Landkreis Marburg-Biedenkopf unterliegen alle unsere Handlungen dem deutschen Grundgesetz. Die Wahrung der Menschenrechte in allen Geschäftsbereichen ist somit gesetzlich vorgegeben und eine Selbstverständlichkeit für uns und unsere MitarbeiterInnen.

Externe Betriebe, die von uns beauftragt werden, sind nach Möglichkeit ebenfalls in der Region Marburg-Biedenkopf oder aber national verwurzelt und unterliegen daher ebenso in allen Belangen der deutschen Gesetzgebung. Weitere interne Maßnahmen zur Vermeidung der Verletzung der Menschenrechte erübrigen sich daher. 
 
Aus den oben genannten Gründen geht hervor, warum wir keine weiteren Aussagen zur Vermeidung der Verletzung der Menschenrechte tätigen. Daher liegen zu diesem Kriterium keine Zielsetzung/kein Konzept und damit verbunden keine Ergebnis- oder Risikoanalyse vor und sind für die Zukunft auch nicht geplant.