Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
In unseren heutigen globalisierten Wertschöpfungsketten sind die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen und damit die Absicherung von grundlegenden Menschenrechten für alle SWK-Unternehmen von größter Bedeutung. Dieser Anspruch gilt auch für die Lieferanten und Produzenten von extern beschafften Waren und Dienstleistungen. Aus diesem Grund nehmen die Unternehmen soweit möglich und sinnvoll direkt oder indirekt Einfluss auf nachhaltigkeitsrelevante Sachverhalte entlang der Lieferkette.
Aufgrund der vorrangig regionalen Wertschöpfungsketten und der hohen deutschen Standards, sind mit dem Themenbereich der Menschenrechte derzeit keine konzernweiten Zielsetzungen verknüpft, die hier berichtet werden können (Wesentlichkeit). Die Risiken für menschenrechtliche Auswirkungen in den vorgelagerten Lieferketten wurden konzernweit bisher nicht geprüft.
(Für weitere Informationen, siehe Kriterium 4: Tiefe der Wertschöpfungskette)