17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die Unternehmen des Stadtwerke Köln Konzerns sind in unterschiedlichen Branchen tätig und bieten den Bürgern Kölns und der Region daher eine Vielfalt unterschiedlicher Produkte und Dienstleistun­gen an.  

Wenngleich also unterschiedliche Produkte und Dienstleistungen angeboten werden, stehen die Ge­sellschaften des Stadtwerke Köln Konzerns aufgrund ihres Auftrags zur Daseinsvorsorge bezüglich der Qualität ihrer Produkte und Dienstleistungen unter einer besonderen Verantwortung: Einerseits umfasst diese die dauerhafte Sicherstellung der Leistungserbringung unter ökonomischen Gesichtspunkten, andererseits berücksichtigt sie  gesellschaftliche Anforderungen wie soziale und öko­logische Kriterien.  

In unseren heutigen globalisierten Wertschöpfungsketten sind die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen und damit die Absicherung von grundlegenden Menschen­rechten für alle Unternehmen von größter Bedeutung. Dieser Anspruch gilt auch für die Lieferanten und Produzenten von extern beschafften Waren und Dienstleistungen. Aus diesem Grund nehmen die Unternehmen soweit möglich und sinnvoll direkt oder indirekt Einfluss auf nachhaltigkeitsrelevante Sachverhalte entlang der Lieferkette. 

 Aufgrund der vorrangig regionalen Wertschöpfungsketten und der hohen deutschen Standards sind mit dem Themenbereich der Menschenrechte derzeit keine konzernweiten Zielsetzungen verknüpft, die hier berichtet werden sollten (Wesentlichkeit). Die Risiken für menschenrechtliche Auswirkungen in den vorgelagerten Lieferketten wurden konzernweit bisher nicht geprüft.

Weitere Informationen, siehe Kriterium 4.