Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Aufgrund unserer beratenden Tätigkeit sind der Wirkungsbereich und die Tiefe unsere Lieferkette relativ gering. Die Beschaffung beschränkt sich auf den Erwerb von Büromaterialien. Dabei werden menschenrechtliche Aspekte in der Einkaufsrichtlinie berücksichtigt. Verstöße gegen die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht werden strikt abgelehnt und treten unseres Wissens bei keinem der Hersteller auf.
Da sich das Kerngeschäft und die wesentliche Lieferkette von trias consulting auf Deutschland, den deutschsprachigen Raum und das europäische Ausland beschränkt und der Wirkungsgrad der Lieferkette sehr gering ist, wurden die Risiken im Zusammenhang mit menschenrechtlichen Verstößen als nicht wesentlich eingeschätzt und deshalb keine Risikoanalyse durchgeführt. Ebenfalls sehen wir zurzeit keine Notwendigkeit eine explizite Zielformulierung hinsichtlich Menschenrechte zu erarbeiten, sind uns aber der grundlegenden Bedeutung des Themas bewusst.