17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften ist für die RSAG-Gruppe selbstverständlich. Dazu gehört auch, dass sie bzw. die für sie handelnden Personen, die Menschenrechte achten. Darüber hinaus behandelt die RSAG alle Mitarbeiter gleich, sorgt für faire Arbeitsbedingungen, angemessene Bezahlung und garantiert ihnen Vereinigungsfreiheit, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie eine angemessene Altersvorsorge.  

Bei allen Auftragsvergaben und im gesamten Einkauf berücksichtigt die RSAG selbstverständlich die einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen. Alle unsere Lieferanten und Auftragnehmer haben Mindestlohnregeln und soweit vorhanden einschlägige Tarifverträge bzw. tarifvertragliche Regelungen einzuhalten. Die grundlegenden Sozialstandards der Vereinten Nationen, die Themen wie Kinder- und Zwangsarbeit, Vereinigungsfreiheit und Anti-Diskriminierung umfassen, sind zu erfüllen. Unternehmen, die keine Verpflichtungserklärung vorlegen, schließen wir von einer Beauftragung aus.    

Die Geschäftstätigkeit der RSAG ist auf den Rhein-Sieg-Kreis beschränkt. Auch der Großteil der Auftragnehmer stammt aus Deutschland, sodass die strengen nationalen Gesetze und Vorschriften hinsichtlich Menschenrechten, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüchen, Mutterschutz, Kündigungsschutz etc. gelten. Wesentlichen Risiken hinsichtlich der Verletzung von Menschenrechten oder Arbeitnehmerrechten bestehen somit nicht. Über die oben genannten Verpflichtungen hinausgehende Ziele wurden für den Berichtszeitraum deshalb nicht formuliert.