Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Die Kreissparkasse Augsburg ist nahezu ausschließlich im Landkreis und in der Stadt Augsburg tätig. Wo immer möglich, setzen wir bei Anschaffungen, Dienst- und Handwerksleistungen auf Betriebe, die ebenfalls bei uns in der Region ansässig sind. Diese unterliegen – so wie wir auch – den strengen Kontrollen deutscher Behörden. Unsere Dienstleister verpflichten sich vertraglich, sämtliche deutsche Rechtsnormen einzuhalten. Wir gehen deshalb davon aus, dass auch bei unseren Lieferanten die Menschenrechte geachtet werden und Kinder- und Zwangsarbeit ausgeschlossen sind. Mit Blick auf die Einhaltung der geltenden Vorschriften des Mindestlohngesetzes, haben wir bei einem Teil unserer Dienstleister die Regelung, dass tarifvertraglich ein Mindestlohn in der jeweiligen Branche vereinbart ist (z. B. Reinigungs-, Bewachungs- oder (Wert-)Transportgewerbe). Darüber hinaus sehen wir keine Risiken, dass Menschenrechte in diesem streng regulierten Umfeld missachtet werden könnten und halten auch kein Konzept dafür notwendig.