17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die Kapitalanlage wird weltweit investiert. Sie gehört zum Kerngeschäft der Barmenia und wird als wesentlicher Einflussfaktor auf internationale Menschenrechte und als Reputationsrisiko bewertet. Der Einkauf wird für Versicherungsprodukte als sekundär eingestuft. Dennoch werden auch hier soziale Aspekte berücksichtigt. Diese beiden Themen werden im Folgenden ausgeführt:

Globale Investitionen inkl. Achtung der Menschenrechte
Die Barmenia hat bei Investitionsentscheidungen u. a. Verstöße gegen Menschenrechte als Ausschlusskriterium festgelegt. Die Barmenia investiert somit kein Geld in Unternehmen oder Staaten, die gegen Menschenrechte verstoßen. Die Vorgehensweise bei Investments wird unter Kriterium "10. Innovations- und Produktmanagement" mit der Überschrift "Principles for Responsible Investment (PRI)" erläutert und die Ausschlusskriterien werden benannt.

Einkauf
Für ein Versicherungsunternehmen zählt der Einkauf beispielsweise von Büromaterialien, IT und Dienstleistungen nicht zum Kerngeschäft. Die Einkäufer orientieren sich an der Barmenia-Einkaufsrichtlinie, die neben wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten auch soziale Kriterien berücksichtigt. Die Einkäufer sind somit angehalten, Menschenrechte beim Einkauf zu beachten. Ein Beispiel: Die Barmenia arbeitet mit dem Werbeartikelshopanbieter global brands concept zusammen, der sich zu den BSCI (Business Social Compliance Initiative) verpflichtet.

(s. dazu auch unter Kriterium "1. Strategische Analyse und Maßnahmen - Nachhaltig auch durch Erfüllung gesetzlicher Anforderungen")