17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die Barmenia-Unternehmensgruppe hat zum 01.01.2024 die vom Vorstand verabschiedete Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie auf ihrer Website veröffentlicht und einen Menschenrechtsbeauftragten bestellt.

Die Grundsatzerklärung ist ein Bekenntnis zur sozialen und ökologischen Verantwortung. Die Einleitung beschreibt das eigene Verständnis und die Grundlagen der Unternehmenskultur hinsichtlich Menschenrechtsthemen wie folgt:

In einer global vernetzten und komplexen Welt darf die Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Umweltpflichten nicht allein die Aufgabe einzelner Staaten und Regierungen sein.

„Wir, die Barmenia*, bekennen uns als verantwortungsvoll agierendes Unternehmen zu den unten aufgeführten Menschenrechts- und Umweltprinzipien. Wir verpflichten uns, die grundlegenden Menschenrechte und Umweltpflichten zu achten sowie deren Schutz und Einhaltung zu unterstützen. Unser Ziel ist es, die Geltung der Menschenrechte und Umweltverpflichtungen einzuhalten und ihre Verletzung zu verhindern. Darauf achten wir nicht nur in unserem eigenen Geschäftsbetrieb, sondern auch in unseren Lieferketten, also bei allen unseren Lieferanten und Zulieferern.

Wesentliche Grundlagen unserer Unternehmenskultur und unserer Aktivitäten sind nationale Gesetze und Vorschriften (z. B. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) sowie international anerkannte Abkommen…“


* „Barmenia“ umfasst alle Barmenia-Versicherungsunternehmen und ihre Tochtergesellschaften

Um das Nachhaltigkeitsmanagement und die gesellschaftliche Nachhaltigkeitsentwicklung zu fördern, hat sich die Barmenia u. a. folgenden Vereinen, Organisationen und Initiativen angeschlossen:
Darüber hinaus beschreibt die Grundsatzerklärung die Beachtung von Ausschlusskriterien bei Kapitalanlageinvestitionen, Sorgfaltspflichten und Risikomanagement, die Risikoanalyse, Präventionsund Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren, Dokumentation und Berichterstattung und die Gesamtverantwortung, die wie folgt formuliert wird:

Für die Umsetzung der menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten ist der Vorstand der Barmenia-Versicherungsunternehmen und die Geschäftsführung der Tochtergesellschaften verantwortlich.