Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Die Achtung der Menschenrechte sowie die Verhinderung von Zwangs- und Kinderarbeit gehört zum Selbstverständnis der Kreissparkasse Biberach. Bei der Inanspruchnahme von externen Dienstleistungen und Lieferanten wird darauf geachtet, dass die anbietenden Unternehmen in der Region bzw. in Deutschland tätig sind und somit den strengen Kontrollen deutscher Behörden unterliegen.
Im IT-Bereich werden Client-Systeme eines Herstellers bezogen. Dieser verwendet den internationalen Standard UN Guiding Principles on Business and Human Rights.
Die Vergütung der Mitarbeiter des externen Unternehmens, das mit der Reinigung der Betriebsräume beauftragt ist, orientiert sich am Tariflohn. Auch bei Cateringdienstleistungen und beim Betriebsrestaurant werden die Mitarbeiter nach dem maßgeblichen Tarifwerk vergütet.
Über den Deutschen Sparkassenverlag bezieht die Kreissparkasse Biberach mediale Inhalte, Vordrucke, technische Geräte, Zahlungsverkehrslösungen, Materialien und viele weitere Leistungen. Der Deutsche Sparkassenverlag hat ein Zertifikat des Deutschen Instituts für Nachhaltigkeit & Ökonomie erhalten.
Alle Standorte der Kreissparkasse Biberach befinden sich im Landkreis Biberach. Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit werden keine Risiken bezüglich des Verstoßes gegen die Menschenrechte gesehen. Ein Gesamtkonzept zur Überprüfung der Einhaltung der Menschenrechte besteht aus Wesentlichkeitsgründen derzeit nicht.