Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Die Beachtung der Menschenrechte ist in vollem Umfang gegeben, die Verhinderung von Zwangs- und Kinderarbeit ist selbstverständlich. Die Beschäftigung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegt der inländischen Gesetzgebung. Die Sparkasse Regensburg arbeitet mit nationalen Dienstleistern zusammen, die Bestimmungen zum Mindestlohn werden von diesen eingehalten. Wir lassen uns die Einhaltung der Bestimmungen zum Mindestlohn von unseren Dienstleistern bestätigen. Darüber hinaus befragen wir diese bei größeren Aufträgen auch zur Personalpolitik und den Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung.
Wesentliche Risiken in Bezug auf Menschenrechtsbelange sind sowohl in Bezug auf die eigene Geschäftstätigkeit, als auch bei Produkten, Dienstleistungen und Geschäftsbeziehungen aus diesen Gründen nicht gegeben. Wir verfügen über ausreichend interne Regularien, die in Arbeitsanweisungen, Dienstvereinbarungen mit dem Personalrat und dem Unternehmenshandbuch festgelegt sind. Diese werden regelmäßig überprüft. Sollten sich evtl. Risiken neu ergeben, werden diese angepasst.
Weitere Strategien oder Maßnahmen sind derzeit nicht geplant, da die Einhaltung der Menschenrechte gegeben ist.